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Geschäfte machen in Estland

How quickly can I set up a business?

Estland ist bekannt für seine hochentwickelten IT-Lösungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor und sein einzigartiges Einkommenssteuersystem für juristische Personen. Es ist möglich, eine neue juristische Person (Gesellschaft mit beschränkter Haftung: osaühing: ohne Einzahlung der Anteile bei der Gründung) in etwa 5 Minuten online zu registrieren und mit der Geschäftstätigkeit zu beginnen. Was das Einkommenssteuersystem für juristische Personen betrifft, so wurde der Steuertatbestand von den einbehaltenen Gewinnen (wie bei den klassischen Systemen) auf den Zeitpunkt der Gewinnausschüttung verlagert.

Portal für die Registrierung: www.rik.ee/en/company-registration-portal.

What is the minimum investment needed?

2.500 Euro als Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

How can I raise finance?

Ab 1.1.2018 gelten neue Regeln für verdeckte Gewinnausschüttungen durch Darlehen. Eine gebietsansässige Gesellschaft muss Einkommensteuer auf ein Darlehen zahlen, das einem Aktionär, Gesellschafter oder Mitglied der Gesellschaft gewährt wird, wenn die Umstände des Geschäfts darauf hindeuten, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln könnte. Im Falle eines Darlehens, das einem Mutterunternehmen und einer anderen Tochtergesellschaft desselben Mutterunternehmens gewährt wird, mit Ausnahme einer Tochtergesellschaft des Darlehensgebers, deren Rückzahlungsfrist länger als 48 Monate ist, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, auf Verlangen der Steuerbehörde die Fähigkeit und Absicht zur Rückzahlung des Darlehens nachzuweisen. Die Steuerbehörde gewährt dem Unternehmen eine Frist von mindestens dreißig Tagen für die Vorlage dieser Nachweise.

Wird das Darlehen dennoch zurückgezahlt, entfällt die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Steuer, und der Steuerpflichtige kann innerhalb von drei Jahren einen Antrag auf Erstattung stellen.

What structure should I consider?

Alle haben Vor- und Nachteile, und es gibt nicht die eine richtige Antwort, sondern alles hängt von Ihren spezifischen geschäftlichen Umständen und Bedürfnissen ab. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Strukturen gegeben:

Niederlassung (eine Zweigstelle Ihres Unternehmens im Ausland)

  • Keine eigenständige juristische Person, sondern eine Außenstelle der ausländischen Muttergesellschaft
  • Keine Haftungsbeschränkung oder Abschottung der estnischen Aktivitäten
  • Wenn Sie eine Betriebsstätte in Estland haben, unterliegen die Gewinne, die während eines Besteuerungszeitraums in monetärer oder nicht-monetärer Form aus der Betriebsstätte entnommen wurden, der estnischen Körperschaftssteuer
  • Muss den Jahresabschluss der Muttergesellschaft (geprüfter und genehmigter Jahresbericht des Unternehmens), der nach dem nationalen Gesellschaftsrecht der Muttergesellschaft erstellt wurde, beim Handelsregister zur öffentlichen Einsichtnahme hinterlegen. Die Pflicht zur Vorlage von Berichten gilt nicht für Gesellschaften aus den Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, wenn die Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, die Offenlegung des Jahresberichts nicht vorschreiben.

Öffentlich Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aktsiaselts):

  • Das Grundkapital muss mindestens 25 000 Euro betragen.
  • Bietet begrenzte Haftung und Abschirmung für estnische Operationen
  • Vermittelt den Eindruck eines lokalen Unternehmens mit Langlebigkeit
  • Körperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne des Unternehmens zu zahlen
  • Eine juristische Person ist gebietsansässig, wenn sie nach estnischem Recht gegründet wurde.
  • Jahresbericht beim Handelsregister einreichen müssen
  • Die Prüfung des Jahresabschlusses ist für alle Aktiengesellschaften mit mehr als zwei Gesellschaftern obligatorisch.
  • Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen ist eine Prüfung des Jahresabschlusses für Rechnungslegungseinheiten obligatorisch, in deren Jahresabschluss mindestens zwei der Indikatoren des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreiten:

1) Umsatzerlöse oder Einkommen 4.000.000 Euro;

2) Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 2.000.000 Euro;

3) Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten beträgt 50 Personen.

  • oder mindestens einer der Indikatoren des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreitet:

1) Umsatzerlöse oder Einkommen 12.000.000 Euro;

2) Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 6.000.000 Euro;

3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 180 Personen.

  • Wenn die Prüfung des Jahresabschlusses nicht obligatorisch ist, könnte eine etwas weniger aufwändige obligatorische Überprüfung des Jahresabschlusses für eine buchführende Einheit erfolgen, in deren Jahresabschluss mindestens zwei der Indikatoren des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreiten:

1) Umsatzerlöse oder Einkommen 1.600.000 Euro;

2) Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 800.000 Euro;

3) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 24 Personen.

  • oder in deren Jahresabschluss mindestens eine der Kennzahlen des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreitet:

1) Umsatzerlöse oder Einnahmen 4.800.000 Euro;

2) Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 2.400.000 Euro;

3) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 72 Personen.

  • Eine obligatorische Überprüfung kann durch ein Audit ersetzt werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung(osaühing):

  • Das Grundkapital muss mindestens 2500 Euro betragen.
  • Beträgt das vorgesehene Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht mehr als 25 000 Euro, so kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass die Gründer bei der Gründung nicht verpflichtet sind, den Anteil einzuzahlen. In diesem Fall muss der Gründer ausschließlich eine natürliche Person sein.
  • Bietet begrenzte Haftung und Abschirmung für estnische Operationen
  • Vermittelt den Eindruck eines lokalen Unternehmens mit Langlebigkeit
  • Körperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne des Unternehmens zu zahlen
  • Eine juristische Person ist gebietsansässig, wenn sie nach estnischem Recht gegründet wurde.
  • Jahresbericht beim Handelsregister einreichen müssen
  • Eine Prüfung des Jahresabschlusses ist obligatorisch für Rechnungslegungseinheiten, in deren Jahresabschluss mindestens zwei der Indikatoren des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreiten:

1) Umsatzerlöse oder Einkommen 4.000.000 Euro;

2) Gesamtvermögen zum Bilanzstichtag 2.000.000 Euro;

3) Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten beträgt 50 Personen;

oder mindestens einer der Indikatoren des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreitet:

1) Umsatzerlöse oder Einkommen 12.000.000 Euro;

2) Gesamtvermögen zum Bilanzstichtag 6.000.000 Euro;

3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 180 Personen.

  • Wenn die Prüfung des Jahresabschlusses nicht obligatorisch ist, könnte eine etwas weniger aufwändige obligatorische Überprüfung des Jahresabschlusses für eine buchführende Einheit erfolgen, in deren Jahresabschluss mindestens zwei der Indikatoren des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreiten:

1) Umsatzerlöse oder Einkommen 1.600.000 Euro;

2) Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 800.000 Euro;

3) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 24 Personen.

  • oder in deren Jahresabschluss mindestens eine der Kennzahlen des Geschäftsjahres die folgenden Bedingungen überschreitet:

1) Umsatzerlöse oder Einnahmen 4.800.000 Euro;

2) Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 2.400.000 Euro;

3) durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten 72 Personen.

  • Eine obligatorische Überprüfung kann durch ein Audit ersetzt werden.

Partnerschaften:

  • Es gibt zwei Arten von Personengesellschaften: die offene Handelsgesellschaft(täisühing: die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der offenen Handelsgesellschaft solidarisch mit ihrem gesamten Vermögen) und die Kommanditgesellschaft[usaldusühingmindestens einer der Gesellschafter (Komplementär) haftet für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft mit seinem gesamten Vermögen, und mindestens einer der Gesellschafter (Kommanditist) haftet für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft in Höhe seiner Einlage].
  • Personengesellschaften sind juristische Personen, daher ist auf die ausgeschütteten Gewinne der Gesellschaft Körperschaftssteuer zu zahlen.
  • Eine Personengesellschaft ist gebietsansässig, wenn sie nach estnischem Recht gegründet wurde.
  • Sie müssen einen Jahresbericht beim Handelsregister einreichen (es sei denn, alle Gesellschafter sind natürliche Personen).
  • Für die Pflicht zur Prüfung und Kontrolle des Jahresabschlusses gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Aktiengesellschaft.
What advice can you give me in regards to payroll and taxation requirements?

Wie viel Körperschaftssteuer wird das Unternehmen zahlen?

Der Körperschaftssteuersatz in Estland beträgt 20/80 des Nettobetrags der Ausschüttung.

Bei der Körperschaftssteuer handelt es sich nicht um eine klassische Steuer, sondern um eine Gewinnausschüttungssteuer, da der Gewinn selbst (gleich welcher Art oder aus welcher Quelle) nicht besteuert wird, solange er nicht “entnommen” wird. Bei der Ausschüttung wird ein Steuersatz von 20/80 (14/86 bei regelmäßigen Ausschüttungen, siehe unten) des Nettobetrags der Ausschüttung erhoben.

Die Steuerbemessungsgrundlage umfasst Lohnzusatzleistungen (die beim Empfänger nicht steuerpflichtig sind), Geschenke, Schenkungen, Bewirtungsaufwendungen, Dividenden, Gewinnausgleiche und betriebsfremde Aufwendungen.

Verluste haben keine Bedeutung für die Einkommenssteuer, und Gewinnausschüttungen unterliegen unabhängig vom buchmäßigen Verlust des Unternehmens der Einkommenssteuer.

Betriebsstätten zahlen ähnlich wie juristische Personen Körperschaftssteuer. Es gilt der Ansatz der getrennten Einheit. Die Einkommensteuer wird auf den der Betriebsstätte zugerechneten Gewinn erhoben, der während eines Besteuerungszeitraums in monetärer oder nicht-monetärer Form aus der Betriebsstätte entnommen wurde. Alle Nebenleistungen, die ein Gebietsfremder seinen Arbeitnehmern oder Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Kontrollorgans über oder aufgrund seiner Betriebsstätte gewährt, unterliegen der Einkommensteuer und der Sozialsteuer. Geschenke und Schenkungen sowie Kosten für die Bewirtung von Gästen, die einem Gebietsfremden durch oder aufgrund seiner Betriebsstätte entstehen, unterliegen der Einkommensteuer (es gelten bestimmte Steuerbefreiungen).

Was ist, wenn wir Estland für die Gründung unserer Holdinggesellschaft nutzen?

Dividenden, die von gebietsansässigen juristischen Personen ausgeschüttet werden, unterliegen in der Regel der Körperschaftssteuer von 20/80 (siehe unten über die unterschiedliche Behandlung). Keine Besteuerung, wenn die Dividenden von in der EU, im EWR oder in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaften ausgeschüttet werden, sofern die Beteiligungsschwelle von 10 % erreicht wird. Bei Dividenden, die aus einem anderen Land bezogen werden, gilt die Befreiung, sofern die Dividenden oder die zugrunde liegenden Gewinne im Ausland in gewissem Umfang besteuert wurden. Liegt der Anteil der Aktien unter 10 %, kommt es zu einer Doppelbesteuerung, es sei denn, die Dividenden stammen von einem nicht ansässigen Unternehmen. Im letzteren Fall kann der Betrieb die auf diese Einkünfte im Ausland gezahlte oder einbehaltene Einkommensteuer von der auf die Dividenden zu zahlenden Einkommensteuer abziehen.

Da das Einkommensteuersystem so aufgebaut ist, dass der Steuertatbestand von den einbehaltenen Gewinnen (wie bei den klassischen Systemen) auf den Zeitpunkt der Gewinnausschüttung verlagert wurde, gelten die Artikel der Steuerabkommen über die Besteuerung von Dividenden nicht für diese Dividenden, da der Gegenstand der Steuer der Gewinn selbst ist und die Steuerpflicht auf der Ebene der Gesellschaft und nicht beim Empfänger der Dividenden eintritt.

Auf ausgeschüttete Dividenden wird keine zusätzliche Quellensteuer erhoben.

Allerdings gilt ab dem 1.1.2018 ein niedrigerer Einkommensteuersatz für regelmäßig zu zahlende Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (14/86). Der in einem Kalenderjahr ausgeschüttete Gewinn, der kleiner oder gleich dem durchschnittlichen ausgeschütteten Gewinn der vorangegangenen drei Kalenderjahre ist, auf den eine gebietsansässige Gesellschaft Einkommensteuer gezahlt hat, unterliegt der Besteuerung zum Satz 14/86, der auf den Nettobetrag des ausgeschütteten Gewinns berechnet wird.

Dividenden, die wie beschrieben besteuert werden, sind auch beim Empfänger steuerpflichtiges Einkommen, und es wird eine Einkommensteuer in Höhe von 7 % einbehalten. Für diese (7%) gilt auch der Dividendenartikel des Einkommensteuerabkommens.

Aufgrund der besonderen Merkmale des estnischen Einkommenssteuersystems begünstigt das System staatliche Unternehmen. Alle von estnischen Unternehmen erwirtschafteten Zinsen sind steuerfrei, solange sie nicht ausgeschüttet werden.

In Estland gibt es keine Unterkapitalisierungsvorschriften. Estland hat jedoch seit dem 1.1.2019 die ATAD-Richtlinie in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, und bestimmte übersteigende Fremdkapitalkosten sind bei der estnischen Gesellschaft steuerpflichtig.

Die Einkommensteuer wird auf die verbleibenden Fremdkapitalkosten einer gebietsansässigen Gesellschaft, die kein Finanzunternehmen ist, von mehr als 3.000.000 Euro und auf 30 Prozent der Zinsen, Steuern und des Gewinns vor Abschreibungen einer gebietsansässigen Gesellschaft erhoben, und zwar in dem Teil, der die Verluste der gebietsansässigen Gesellschaft übersteigt, es sei denn, es sind bestimmte Bedingungen erfüllt.

Ab dem 1.1.2020 hat Estland die ATAD 2-Richtlinie über hybride Gestaltungen in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, so dass auch dieses Thema zu beachten ist.

Für die Veräußerung von Konzerngesellschaften gilt keine Befreiung.

Welche Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge sind zu entrichten?

Ist eine natürliche Person in Estland ansässig, so unterliegt sie den estnischen Steuergesetzen.

Eine natürliche Person gilt als ansässig, wenn sie ihren Wohnsitz in Estland hat oder wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten mindestens 183 Tage in Estland aufhält. Eine Person gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft in Estland als Einwohner.

Weicht die auf der Grundlage eines internationalen Abkommens vorgeschriebene Ansässigkeit von der gesetzlich vorgeschriebenen Ansässigkeit ab oder sieht das internationale Abkommen günstigere Bedingungen für die Besteuerung von Einkünften vor als das Gesetz, gelten die Bestimmungen des internationalen Abkommens.

Es gibt keine innerstaatliche Vorschrift für die Haltebremse.

Wir raten allen Personen, die neu nach Estland kommen oder in Estland arbeiten, sich professionell beraten zu lassen, um festzustellen, ob sie in Estland steuerlich ansässig sind.

Aktuelle Einkommensteuersätze in Estland

In Estland gibt es formell ein pauschales Einkommenssteuersystem mit einem Steuersatz von derzeit 20 %. Ab dem 1.1.2018 wurde jedoch das Einkommenssteuersystem der natürlichen Personen reformiert und der Grundfreibetrag, der vom Einkommen einer ansässigen natürlichen Person abgezogen werden kann, ist nun von der Höhe des Einkommens abhängig. Die Höhe beträgt 6000 Euro im Jahr, aber wenn das Einkommen 14 400 Euro im Jahr übersteigt, dann reduziert jeder weitere Euro die Summe. Wenn das Jahreseinkommen 25 200 Euro erreicht, beträgt der Grundfreibetrag 0.

Die grundsätzliche Befreiung gilt auch für natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens. Ab dem 1.1.2022 kann eine im Vertragsstaat des EWR-Abkommens ansässige natürliche Person diesen Abzug auf monatlicher Basis vornehmen, so wie es in Estland ansässige natürliche Personen tun.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen auch estnische Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Es gibt drei davon: eine Sozialsteuer(sotsiaalmaks), einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung(töötuskindlustusmakse) und einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung(kohustusliku kogumispensioni makse).

Die Sozialsteuer ist eine reine Arbeitgeberpflicht, der Steuersatz beträgt 33 % und die Bemessungsgrundlage sind die Zahlungen an die Arbeitnehmer(d. h. Löhne, inkl. Zahlungen von Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats usw.).

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind zweigeteilt: Der Beitragssatz für Arbeitgeber beträgt derzeit 0,8 % und der Beitragssatz für Arbeitnehmer 1,6 %. Die Bemessungsgrundlage stimmt mit der Sozialsteuer überein. Der Arbeitgeber muss den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Lohn einbehalten. Die Versicherungsprämie ist für Einkommenssteuerzwecke (vom Einkommen des Arbeitnehmers) absetzbar. Die Arbeitgeberprämie wird wie eine Sozialsteuer berechnet. Die Tarife werden jedes Jahr überprüft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats sind nicht versichert, und das Arbeitslosenversicherungsgesetz deckt sie nicht ab.

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird vom Lohn einbehalten und ist bei der Einkommensteuer abzugsfähig (vom Einkommen des Arbeitnehmers). Der Steuersatz beträgt 2 % und die Bemessungsgrundlage entspricht der Sozialsteuer, aber anders als die Sozialsteuer und die Arbeitslosenversicherung gilt sie nicht für Gebietsfremde, aber anders als die Arbeitslosenversicherung gilt sie für die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Stadtrats.

Die Beitragspflicht entsteht am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die verpflichtete Person das 18. Lebensjahr vollendet, und erlischt am 31. Dezember des Jahres, in dem der erste Rückzahlungstag der der verpflichteten Person gehörenden Rentenfondsanteile eintritt.

Ab dem 1.1.2021 hat eine verpflichtete Person das Recht, eine Zahlung (Beitrag) nicht zu leisten, wenn sie einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung stellt.

Estland hat mit Australien, Weißrussland, Kanada und der Ukraine sowie mit EU-Ländern (EU-Recht gilt) ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Zahlung estnischer Sozialversicherungsbeiträge befreit sind, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger dieser Länder für einen bestimmten Zeitraum nach Estland entsandt wird und in seinem Heimatland weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlt.

Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) und sollte das Unternehmen registriert werden?

Die Mehrwertsteuer ist eine “Waren- und Dienstleistungssteuer” auf Lieferungen und Leistungen, deren Normalsatz 20 % beträgt. Wenn ein Unternehmen innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem Beginn eines Kalenderjahres, steuerpflichtige Leistungen im Wert von mehr als 40 000 € erbringt, MUSS es sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Es gibt drei Arten der Versorgung

Steuerpflichtig – muss die Mehrwertsteuer auf Lieferungen in Rechnung stellen, kann die Vorsteuer zurückfordern

Befreit – kann weder Mehrwertsteuer in Rechnung stellen noch Vorsteuer zurückfordern

Außerhalb des Anwendungsbereichs – bestimmte Leistungen, die nicht steuerpflichtig sind, aber zum Vorsteuerabzug berechtigen (z. B. die Lieferung einer ganzen Einheit oder eines Teils davon).

Die meisten Arten von Gegenständen und Dienstleistungen werden in Estland als steuerpflichtige Leistungen eingestuft. Wenn diese Leistungen jedoch an Unternehmen außerhalb Estlands erbracht werden, muss eine Beratung darüber eingeholt werden, welcher Mehrwertsteuersatz gegebenenfalls anzuwenden ist.

Wenn ein estnisches Unternehmen Waren verkauft (z.B.. exportiert) oder Dienstleistungen an seine nicht in der EU ansässige Muttergesellschaft erbringt, wird auf diese Auslandsleistung keine MwSt. erhoben (0 %). Wenn die Leistung jedoch in Estland mehrwertsteuerpflichtig wäre, kann das Unternehmen seine gesamte Vorsteuer zurückfordern.

Da Estland Mitglied der EU ist, gilt die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.

Können wir unseren Mitarbeitern Aktienoptionspläne anbieten?

Viele Unternehmen sehen in Aktienoptionsplänen ein wichtiges Mittel, um wichtige Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und zu halten.

Estland hat eine Reihe von “genehmigten” Aktienoptionsplänen, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Steuervorteile bieten, und es ist oft möglich, einen ausländischen Aktienoptionsplan so anzupassen, dass er in einen dieser “genehmigten” Pläne passt.

Dies ist jedoch ein technisch sehr komplexer Bereich, und es muss eine sorgfältige Planung vorgenommen werden, sobald die Umsetzung von Aktienoptionsplänen in Estland in Betracht gezogen wird.

Wie können wir unsere Mitarbeiter sonst entlohnen?

In Estland gibt es nur eine sehr geringe Auswahl an Vergütungs- und Leistungsoptionen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten können.

Is there anything else that I should know?

Was ist, wenn wir grenzüberschreitende Transaktionen zwischen Konzernunternehmen durchführen?

Estland hält sich an international anerkannte Verrechnungspreisregeln , nach denen grenzüberschreitende oder inländische Handels- und Finanztransaktionen zwischen verbundenen Unternehmen auf der Grundlage des Fremdvergleichs erfolgen müssen. Der Preis und die Bedingungen sollten die gleichen sein, als ob die Transaktionen zwischen völlig unabhängigen Parteien stattgefunden hätten.

Da es eine Ausschüttungseinkommenssteuer gibt, funktioniert das System ein wenig anders. Weicht der Preis eines Geschäfts, das zwischen einer gebietsansässigen juristischen Person und einer mit ihr verbundenen Person abgeschlossen wurde, vom Marktwert des genannten Geschäfts ab, so wird die Einkommensteuer auf den Betrag erhoben, den der Steuerpflichtige als Einkünfte erhalten hätte oder den er nicht als Ausgaben hätte tätigen müssen, wenn der Verrechnungspreis dem Marktwert des Geschäfts entsprochen hätte. Der Steuersatz beträgt wie bei den Dividenden 20/80.

Wenn eine Vertragspartei Einkommensteuer auf die Verrechnungspreisanpassung zahlt, kann die andere Partei den Gewinn im gleichen Verhältnis steuerfrei ausschütten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Typische Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, die unter die Verrechnungspreisvorschriften fallen, sind:

  • Verkauf und Kauf von Waren
  • Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen
  • Mietkosten für Immobilien
  • Übertragung von immateriellen Vermögenswerten, z. B. Marken, Patente
  • Austausch von Wissen, Erfahrung, Geschäftskontakten usw.
  • Bereitstellung finanzieller Unterstützung, z. B. in Form von konzerninternen Darlehen und Erhebung eines “marktüblichen” Zinssatzes für Darlehen.

Ein Unternehmen muss einen Verrechnungspreisbericht erstellen, der den Fremdvergleichsgrundsatz für Transaktionen nachweist. Der Bericht wird eine Funktions- und Risikoanalyse, eine Analyse des gewählten Preismodells und ein Benchmarking der Fremdvergleichsbasis enthalten.

Die Verrechnungspreisvorschriften gelten unabhängig von der “Größe” eines Unternehmens, aber nur “große” Unternehmen müssen eine detaillierte Verrechnungspreisanalyse durchführen.

Die Dokumentation der Ermittlung des Marktwerts von Verrechnungspreisen erfolgt nach den allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation von Wirtschaftsvorgängen. Die zusätzlichen Anforderungen an die Dokumentation sind zu erfüllen:

1) für gebietsansässige Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Unternehmensvereinigungen, die an einem Wertpapiermarkt registriert sind;

2) wenn eine der Transaktionsparteien eine Person ist, die in einem Gebiet mit niedrigem Steuersatz ansässig ist;

3) für eine gebietsansässige Unternehmensvereinigung mit 250 oder mehr Beschäftigten, einschließlich verbundener Personen, oder mit einem Umsatz von 50 Millionen Euro oder mehr, einschließlich verbundener Personen, in dem der Transaktion vorausgehenden Geschäftsjahr, oder mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 43 Millionen Euro oder mehr;

4) für einen Gebietsfremden, der in Estland über eine Betriebsstätte tätig ist und 250 oder mehr Beschäftigte, einschließlich verbundener Personen, hat oder in dem der Transaktion vorausgehenden Geschäftsjahr einen Umsatz von 50 Millionen Euro oder mehr, einschließlich verbundener Personen, erzielt hat oder eine konsolidierte Bilanzsumme von 43 Millionen Euro oder mehr aufweist.

Die erstellten Unterlagen müssen den Steuerverwalter davon überzeugen, dass der Steuerpflichtige Grund zu der Annahme hatte, dass der Verrechnungspreis dem Marktwert entspricht. Die dem Steuerverwalter vorzulegenden Unterlagen sind wie folgt unterteilt:

1) Dokumente, die sich auf einen internationalen Konzern beziehen und eine Hauptakte umfassen;
2) Dokumente im Zusammenhang mit einer juristischen Person, die in Estland ansässig ist, oder einer gebietsfremden Person, die in Estland über eine Betriebsstätte tätig ist, und den von ihnen getätigten Transaktionen, einschließlich staatsspezifischer Dokumente;

3) nach Ländern aufgeschlüsselte Datei, wenn die Einnahmen der verbundenen Personen im vorangegangenen Geschäftsjahr 750 Millionen Euro oder mehr betrugen.

Wurden die Unterlagen in einer Fremdsprache erstellt, muss der Steuerpflichtige sie dem Steuerverwalter in dieser Sprache vorlegen. Der Steuerverwalter kann eine Übersetzung der Unterlagen in die estnische Sprache verlangen und eine angemessene Frist für die Einreichung der Übersetzung setzen.

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