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Geschäfte machen in Polen

How quickly can I set up a business?

Die unternehmerische Tätigkeit in Polen kann in ähnlichen Formen wie in anderen europäischen Ländern ausgeübt werden. Folgende Arten der Geschäftstätigkeit sind möglich:

1. Einzelunternehmer (Selbstständigkeit)
2. zivilrechtliche Partnerschaft
3. kommerzielle Unternehmen
– Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o. o.) und Aktiengesellschaft (S.A.).
– Personengesellschaften (eingetragene Partnerschaft (spółka jawna), Berufspartnerschaft (spółka partnerska), Kommanditgesellschaft (spółka komandytowa), Kommanditgesellschaft auf Aktien (spółka komandytowo-akcyjna).
– Ab dem 01.07.2021 wird es möglich sein, auch eine einfache Aktiengesellschaft (prosta spółka akcyjna PSA) zu gründen.
4. eine Zweigstelle oder eine Repräsentanz in Polen.

Der Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in Polen hängt von der Rechtsform ab, in der wir tätig werden wollen. Dieser Zeitraum schwankt zwischen 1-2 Tagen (Einzelunternehmen) und 2 Monaten (Kapitalgesellschaften).

What is the minimum investment needed?

Die Höhe der Investitionen hängt von der Art der Tätigkeit ab. Die beliebteste Form der Geschäftstätigkeit in Polen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der das Mindeststammkapital 5.000 PLN (ca. 1120 Euro) beträgt.

Es ist jedoch erwähnenswert, dass es in Polen ab dem 01.07.2021 möglich sein wird, eine einfache Aktiengesellschaft (prosta spółka akcyjna PSA) mit einem Mindestaktienkapital von 1 PLN zu gründen.

Das Unternehmen soll ein Mittel sein, um in innovative Aktivitäten und neue Technologien zu investieren und die notwendige Flexibilität für den Einsatz elektronischer und anderer Kommunikationsmittel zu gewährleisten. Sein Hauptziel wird voraussichtlich darin bestehen, die Entwicklung von Start-ups zu erleichtern.

How can I raise finance?

Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung durch:

– Bankensektor
– Darlehen der Muttergesellschaft
– VC
– Business Angels…

What are the legal requirements for setting up my business?

Wie bereits erwähnt, gibt es in Polen viele verschiedene Unternehmensformen, in denen Sie tätig sein können, und die Anforderungen für die Gründung bestimmter Unternehmen sind unterschiedlich.

Die einfachste Form ist das Einzelunternehmen – es wird im Zentralen Register und Informationen über die Wirtschaftstätigkeit (CEIDG) eingetragen und kann online erfolgen (eine elektronische Unterschrift ist erforderlich).

Alle handelsrechtlichen Gesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) unterliegen der Eintragung in das Landesgerichtsregister. Der Gesellschaftsvertrag von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften sollte in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Unternehmen online zu gründen, allerdings ist dafür eine qualifizierte elektronische Signatur durch die Unternehmensgründer erforderlich.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – die beliebteste Handelsgesellschaft in Polen – kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden, aber sie kann nicht allein von einer anderen Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden. Die Gründer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Niederlassungsort. Um gegründet zu werden, ist ein Kapital von mindestens 5.000 PLN erforderlich.

Wie bereits erwähnt, wird es ab dem 01.07.2021 in Polen möglich sein, eine einfache Aktiengesellschaft (prosta spółka akcyjna PSA) mit einem Mindestaktienkapital von 1 PLN zu gründen.

What structure should I consider?

Die Ein-Mann-Wirtschaft (Einzelunternehmen = Einzelfirma) ist die einfachste Form. Da die Eintragung und der Betrieb nicht kompliziert sind, ist sie die geeignetste Form der Tätigkeit für diejenigen, die in kleinem Umfang tätig sind.

Eine eingetragene Partnerschaft eignet sich z. B. für Partner in einer Branche, die eine kleine oder mittlere Tätigkeit mit geringem Risiko ausüben. Zu den Vorteilen einer eingetragenen Partnerschaft gehören niedrigere Kosten als bei komplizierteren Formen der Tätigkeit und die Möglichkeit einer einfachen Buchführung.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Handelsgesellschaft in Polen. Sie ist eine geeignete Form der Tätigkeit, z.B. für Gesellschafter, die eine direkte Kontrolle über die Angelegenheiten des Unternehmens behalten und das Risiko nur auf ihre Einlage beschränken wollen (keine Haftung mit dem persönlichen Vermögen).

Die Aktiengesellschaft ist eine Form der Tätigkeit, die sich für große Unternehmen eignet, die an die Börse gehen wollen. Es handelt sich um eine obligatorische Form der Tätigkeit für bestimmte Aktivitäten (Banken, Versicherungsgesellschaften).

Einige Tätigkeiten erfordern die Eintragung in einer bestimmten Rechtsform oder sind Personen mit bestimmten Befugnissen vorbehalten.

Ein Beispiel dafür ist die Berufspartnerschaft, bei der nur Angehörige der so genannten freien Berufe Partner sein können: Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten usw.

Beschränkungen können sich auch aus dem Umfang der ausgeübten Tätigkeit ergeben. Für einige Arten von Tätigkeiten sieht das Gesetz keine Eintragung bei der CEIDG vor – der Unternehmer muss sein Unternehmen im nationalen Gerichtsregister eintragen lassen. Beispiele sind der Anbau bestimmter Pflanzen und Tiere, Versicherungen und Rückversicherungen, Brandschutz, Gewerkschaften und Sportvereine.

What advice can you give me in regards to payroll and taxation requirements?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigung des Arbeitnehmers innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsaufnahme bei der regionalen Geschäftsstelle der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zu melden.

Die Beiträge sind am 15. eines jeden Monats für den Vormonat zu zahlen.

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Es gibt eine Lohnsteuer zur Finanzierung des Nationalen Rehabilitationsfonds für Behinderte (PFRON). Diese Steuer gilt für Unternehmen mit 25 oder mehr Vollzeitbeschäftigten. Es besteht die Möglichkeit, diese Steuer durch die Beschäftigung von Behinderten oder durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Unternehmen, die Behinderte beschäftigen, zu senken. Die Höhe dieser Steuer ist unterschiedlich und wird wie folgt berechnet: Anzahl der behinderten Menschen, die in der Regel beschäftigt sein sollten * durchschnittliches Monatsgehalt im Unternehmen* 40,65 %.

Persönliche Einkommensteuer PIT

Alle in Polen ansässigen natürlichen Personen unterliegen dieser Steuer auf ihr gesamtes aus polnischen Quellen stammendes Einkommen.
Diese Steuer wird monatlich an der Quelle einbehalten und ist progressiv.

Sozialbeiträge

(*) Jährlich aktualisierter Grenzwert für 2021: 157.770 PLN
(**) Die Rate wird jährlich im April überprüft. Der für den Zeitraum 04.2020-03.2021 geltende Satz beträgt 1,67%.

Körperschaftssteuer CIT

– Der Basissatz beträgt 19 %,
– Der ermäßigte Satz 9%

Der ermäßigte Satz von 9 % kann von Unternehmen angewandt werden:

1) kleine Steuerzahler im Sinne des CIT-Gesetzes sind, d.h. ein jährliches Bruttoeinkommen für das vorangegangene Jahr (2020) von maximal 2 Mio. EUR haben, was dem Gegenwert von 9.031 K PLN nach dem durchschnittlichen Wechselkurs der polnischen Nationalbank (NBP) vom 1. Oktober 2020 entspricht, und neue Unternehmen;

2) einen Jahresüberschuss für das betreffende Jahr (2021) von höchstens 2 Mio. EUR haben, was nach dem durchschnittlichen Wechselkurs der polnischen Nationalbank (NBP) vom 4. Januar 2021 9.097 Tausend PLN entspricht.

Der ermäßigte Satz von 9 % gilt nur für Betriebseinnahmen, für Kapitaltransaktionen gilt der Basissatz.

Die Ratenzahlungen erfolgen jeweils am 20. des Folgemonats (bzw. am 20. des jeweiligen Quartals im Falle der vierteljährlichen Regelung, die für kleine Steuerzahler und neue Unternehmen möglich ist).

Die Geldtransaktionssteuer wird jährlich bis zum Ende des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres gemeldet.

Mehrwertsteuer (VAT):

– Der Basissatz beträgt 23 %,
– Die ermäßigten Sätze sind: 8%, 5% und 0%
– Die Mehrwertsteuer ist jeweils am 25. des Folgemonats fällig.
– In jedem Quartal haben kleine Steuerzahler die Möglichkeit, zwischen einer vierteljährlichen und einer monatlichen Mehrwertsteuerregelung zu wählen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der kleine Steuerzahler im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes ist ein Steuerzahler mit einem Jahresbruttoeinkommen für das Vorjahr (2020) von maximal 1,2 Mio. EUR, was nach dem Wechselkurs der polnischen Nationalbank (NBP) vom 1. Oktober 2020 einem Gegenwert von 5.418 Tausend PLN entspricht.

Sonstige Steuern:

Ausschüttungen 19 %.

Zinsen 19% (20% für Nichtansässige)

Regionale Grundsteuern

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Siehe Mehrwertsteuer-Leitfaden
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