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Herb Chain
Herbert M. Chain
Gesellschafter, Mayer Hoffman McCann P.C., stellvertretender technischer Direktor, Global Audit Group, Kreston Global

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Herbert M. Chain ist ein sehr erfahrener Wirtschaftsprüfer und Finanzexperte mit mehr als 45 Jahren Erfahrung in den Bereichen Wirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. Er war Senior Audit Partner bei Deloitte. Er verfügt über Zertifizierungen der National Association of Corporate Directors und der Private Directors Association und kennt sich mit der Führung von Privatunternehmen und effektivem Risikomanagement aus. Er verfügt über umfassende Kenntnisse im Finanzdienstleistungssektor, einschließlich Vermögensverwaltung und Versicherungen. Herb ist Mitglied der Attest Methodology Group von MHM und fungiert als Deputy Technical Direct der Global Audit Group von Kreston Global.


Normen für die Abschlussprüfung: Auspacken der Aktualisierungen von SAS 143 und SAS 145

March 12, 2024

In seinem umfassenden Überblick geht Herbert M. Chain von MHM auf die jüngsten Aktualisierungen von SAS 143 und SAS 145 ein, die wichtige Meilensteine in den Prüfungsstandards darstellen. Lesen Sie den vollständigen Artikelhier oder die Zusammenfassung unten.

Überblick über SAS 143 und SAS 145

Die Herausgabe von SAS Nr. 143, der sich auf die Prüfung von Schätzungen in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben konzentriert, und SAS Nr. 145, der sich auf das Verständnis der Einheit und ihres Umfelds und die Einschätzung des Risikos wesentlicher falscher Darstellungen konzentriert, stellt einen bedeutenden Fortschritt in den Prüfungsstandards dar. Diese Normen bieten den Prüfern umfassende Anleitungen für die Prüfung von Schätzungen in der Rechnungslegung, insbesondere in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert, und beschreiben wesentliche Anforderungen für das Verständnis des internen Kontrollsystems des Unternehmens. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um die Komplexität des heutigen wirtschaftlichen, technologischen und rechtlichen Umfelds der Rechnungslegung zu bewältigen.

SAS 143: Prüfung von Schätzungen bei der Rechnungslegung

Mit Wirkung für Prüfungen von Zeiträumen, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 enden, schreibt SAS 143 eine eingehendere Untersuchung von Unsicherheiten bei Schätzungen in der Rechnungslegung vor und konzentriert sich dabei auf mögliche Verzerrungen durch das Management. Dazu gehört eine gründliche Bewertung der Annahmen, insbesondere bei wichtigen Beurteilungen wie der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts. Der Standard erfordert eine detaillierte Risikobewertung, die auf die Komplexität der Prüfung von Schätzungen in der Rechnungslegung zugeschnitten ist und Leitlinien für geeignete Prüfungsverfahren enthält, einschließlich der Beurteilung der Eignung von Bewertungsmodellen und der Datenintegrität für Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts. SAS 143 zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts zu erhöhen, um letztlich die Qualität und Zuverlässigkeit dieser Schätzungen zu verbessern und das Vertrauen der Interessengruppen zu stärken.

Wichtigste Änderungen gegenüber SAS 143

Zu den wichtigsten Änderungen an den Prüfungsgrundsätzen in SAS 143 gehört die stärkere Betonung des Umgangs der Prüfer mit Schätzungsunsicherheiten und der Ausübung professioneller Skepsis bei der Beurteilung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts. Der Standard schreibt ein detaillierteres Risikobewertungsverfahren vor, das auf die Komplexität der Prüfung von Schätzungen in der Rechnungslegung, insbesondere von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, zugeschnitten ist. Darüber hinaus müssen die Prüfer die Angemessenheit von Schätzungen im Rahmen der Finanzberichterstattung beurteilen und sicherstellen, dass die zulässigen Methoden, Annahmen und Daten eingehalten werden.

SAS 143 Auswirkungen

SAS 143 bringt wesentliche Änderungen für den Prüfungsprozess bei der Beurteilung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts. Der Schwerpunkt verlagert sich nun auf das Verständnis der Faktoren und Annahmen, die den Schätzungen zugrunde liegen, und verlangt vom Management mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht. Die Prüfer führen daraufhin die folgenden Verfahren durch:

  1. Bewertung der Methode: Bewertung, ob die Methode mit dem Rechnungslegungsrahmen übereinstimmt und konsistent bleibt. Änderungen führen zu einer Überprüfung auf mögliche Verzerrungen.
  2. Signifikante Annahmen: Sicherstellung der Angemessenheit der Annahmen im Rahmen der Finanzberichterstattung, wobei sowohl positive als auch negative Ergebnisse berücksichtigt werden. Bewertung der Konsistenz mit früheren Perioden und anderen Geschäftsaktivitäten unter Berücksichtigung möglicher Verzerrungen.
  3. Datenauswertung: Bewertung der Zuverlässigkeit der Daten, des Verständnisses der Quellen und der Konsistenz mit früheren Zeiträumen. Überprüfen Sie die Relevanz im Kontext der gewählten Methode und der Annahmen und gehen Sie auf mögliche Verzerrungen ein.
  4. Punktschätzungen des Managements: Prüfen Sie alternative Ergebnisse und Annahmen, wenn sich das Management für einen genauen Wert (Punktschätzung) entscheidet, und bewerten Sie mögliche Verzerrungen.

Verbesserte Kontrollen mit SAS 145

SAS 145, die ebenfalls für Prüfungen für Zeiträume gilt, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 enden, überarbeitet Aspekte des Risikobewertungsprozesses und konzentriert sich dabei auf das interne Kontrollsystem eines Unternehmens. Insbesondere wird die Verantwortung der Prüfer für die Bewertung der Konzeption und Durchführung von Kontrollen, einschließlich allgemeiner IT-Kontrollen, erweitert. Der Standard trägt der zunehmenden Bedeutung der IT-Umgebung eines Unternehmens Rechnung und verlangt von den Prüfern die Identifizierung und Bewertung von ITGCs, die in vier Bereiche eingeteilt sind:

  1. Sicherheit und Zugang: Kontrollen zur Gewährleistung eines angemessenen Nutzerzugangs, der Aufgabentrennung und der fortlaufenden Autorisierung für IT-Anwendungen und Cloud-Anbieter.
  2. Systemänderungen: Kontrollen über die Entwicklung, das Testen und die Migration von Änderungen in eine Produktionsumgebung, mit getrenntem Zugriff, um unbefugte Änderungen zu verhindern.
  3. Systementwicklung: Kontrollen über den erstmaligen Erwerb, die Entwicklung oder die Implementierung von IT-Anwendungen, einschließlich Datenkonvertierung und Erstellung neuer Berichte.
  4. Computerbetrieb: Kontrollen zur Überwachung der Ausführung von Finanzberichterstattungsprogrammen, Sicherstellung von Backups und Ermöglichung einer rechtzeitigen Datenwiederherstellung im Falle von Ausfällen oder Cyberangriffen.

Auch wenn nicht alle Bereiche jährlich anwendbar sind, schreibt SAS 145 vor, dass für jede identifizierte signifikante IT-Anwendung der Entwurf und die Umsetzung der relevanten ITGCs innerhalb des anwendbaren Bereichs bewertet werden. Mit dem Standard wurden auch das Konzept eines Kontinuums inhärenter Risiken sowie weitere Änderungen eingeführt.

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