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Herbert M. Chain
Anteilseigner, Mayer Hoffman McCann. Stellvertretender technischer Direktor, Global Audit Group, Kreston Global.

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Herbert Chain ist ein sehr erfahrener Autor und Finanzexperte mit 40 Jahren Erfahrung in den Bereichen Wirtschaft, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, unter anderem als Senior Audit Partner bei Deloitte. Er verfügt über Zertifizierungen der National Association of Corporate Directors und der Private Directors Association und kennt sich mit der Führung von Privatunternehmen und effektivem Risikomanagement aus. Er verfügt über umfassende Kenntnisse im Finanzdienstleistungssektor, einschließlich Vermögensverwaltung und Versicherungen, sowie über Erfahrung mit SPACs.

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US veröffentlicht endgültige Rechnungslegungsstandards für (bestimmte) Krypto-Assets

January 23, 2024

Am 13. Dezember 2023 veröffentlichten die USA die endgültigen Rechnungslegungsstandards für Krypto-Assets. Das Financial Accounting Standards Board (FASB) hat das Accounting Standards Update (ASU) 2023-08 mit dem Titel “Accounting for and Disclosure of Crypto Assets” herausgegeben, eine Änderung der FASB-Kodifizierung Intangibles-Goodwill and Other- Crypto Assets (Subtopic 350-60), um die mit Kryptowährungen verbundenen Herausforderungen bei der Rechnungslegung anzugehen. Das ASU zielt darauf ab, die Rechnungslegungsverfahren und Offenlegungsanforderungen für bestimmte Krypto-Vermögenswerte zu verbessern, um Anlegern, Gläubigern und anderen Nutzern von Abschlüssen, die von Organisationen mit Krypto-Vermögenswerten erstellt werden, einen transparenteren Einblick zu ermöglichen.

Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung

Wie von vielen Nutzern und Erstellern solcher Abschlüsse gewünscht, weicht der neue Standard vom historischen Bilanzierungsmodell “Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung” für Krypto-Vermögenswerte ab und verlangt von Unternehmen, qualifizierte Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wobei Änderungen im Nettoergebnis erfasst werden. In dem ASU stellt das FASB fest, dass “die Bilanzierung nur der Wertminderung, nicht aber der Wertsteigerung von Krypto-Vermögenswerten im Jahresabschluss bis zu ihrer Veräußerung keine relevanten Informationen liefert, die (1) die zugrunde liegende Wirtschaftlichkeit dieser Vermögenswerte und (2) die Finanzlage eines Unternehmens widerspiegeln.”

Offenlegung von Krypto-Anlagen

Das ASU schreibt auch die Offenlegung von wesentlichen Kryptoanlagen, vertraglichen Verkaufsbeschränkungen und Schwankungen im Berichtszeitraum vor, um Anlegern einen umfassenden Einblick zu geben. Um unter diese Änderungen zu fallen, müssen Krypto-Vermögenswerte bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die Definition eines immateriellen Vermögenswerts gemäß FASB, der dem Inhaber des Vermögenswerts keine einklagbaren Rechte oder Ansprüche auf zugrunde liegende Waren, Dienstleistungen oder andere Vermögenswerte einräumt, auf einem verteilten Ledger auf der Grundlage von Blockchain oder einer ähnlichen Technologie erstellt oder gespeichert wird, fungibel ist, durch Kryptografie gesichert ist und nicht vom berichtenden Unternehmen erstellt wurde.

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Verlautbarung hat bestimmte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Buchführung der Unternehmen. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bringt die Notwendigkeit mit sich, über Marktpreise und Märkte informiert zu sein und die Auswirkungen von Preisschwankungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit zu melden. Die detaillierten Offenlegungen, die jetzt vorgeschrieben sind, erfordern, dass Unternehmen umfassende Aufzeichnungen über Krypto-Transaktionen führen, und es werden Echtzeit-Nachverfolgungs- und Bewertungssysteme erforderlich sein, um die Anforderungen an die Berichterstattung zu erfüllen.

Frist 2024

Es wird erwartet, dass Unternehmen die neuen Standards für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, einhalten müssen, wobei eine vorzeitige Anwendung für noch nicht veröffentlichte Abschlüsse zulässig ist. Die Änderungen müssen, wenn sie in einer Zwischenperiode angenommen werden, rückwirkend ab dem Beginn des Steuerjahres angewendet werden.

Wenn Sie mehr über die jüngste Aktualisierung des FASB erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an uns .