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Geschäfte machen in Österreich

How quickly can I set up a business?

Der Prozess der Unternehmensgründung hängt von der Rechtsform ab.

Im Durchschnitt dauert die Gründung eines Unternehmens in Österreich zwischen einem und zwei Monaten.

What is the minimum investment needed?

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (“GmbH”): Mindeststammkapital € 35.000 (17.500 in bar eingezahlt)*

*Gründungsprivileg: Für neu gegründete Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist ein Mindeststammkapital von 10.000 € (5.000 in bar) möglich. Innerhalb von 10 Jahren muss das Grundkapital auf 35.000 € erhöht werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (“AG”): Mindestaktienkapital € 70.000. (mindestens 25 % bei der Gründung eingezahlt).

Partnerschaften: keine Mindestinvestition erforderlich.

How can I raise finance?

Fremdkapitalinstrumente: Darlehen von Banken und anderen Dritten oder Darlehen von Aktionären.

Eigenkapitalinstrumente: Beiträge von Aktionären oder privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften/Business Angels

What are the legal requirements for setting up my business?

Kapitalgesellschaften und Niederlassungen ausländischer Unternehmen müssen im österreichischen Handelsregister eingetragen werden.

Die Gründungsurkunden von Privat- und Aktiengesellschaften müssen von einem Notar beglaubigt werden.

Sowohl Betriebe als auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen einen nach dem österreichischen Handelsgesetzbuch (UGB) erstellten Jahresabschluss in deutscher Sprache beim österreichischen Firmenbuch einreichen

What structure should I consider?

Am häufigsten: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (“GmbH”).

Für Niederlassungen (ausländischer Unternehmen) gelten mindestens die gleichen Steuer- und Meldepflichten wie für private Aktiengesellschaften.

What advice can you give me in regards to payroll and taxation requirements?

Standort:

Die Lage im Herzen Europas, am Tor zu Südosteuropa, eine stabile politische Struktur und attraktive Steuerregelungen für Konzerne machen Österreich zu einem attraktiven Standort für regionale Zentralen ausländischer Unternehmen. Die Entfernungen zwischen größeren Städten sind sehr gering. Die Infrastruktur für den öffentlichen und privaten Verkehr ist im ganzen Land perfekt.

Gehaltsabrechnung/HR:

Persönliche Einkommensteuer/Lohnsteuer: Von 0% bis 55%, progressiv.

Die derzeitigen Sozialversicherungssätze (einschließlich Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) betragen:

18,12 % des Bruttolohns/-gehalts für Arbeitnehmer

21,23 % des Bruttolohns/-gehalts für den Arbeitgeber

Auf Löhne und Gehälter müssen Arbeitgeber zusätzliche Steuern und Abgaben entrichten:

Beitrag des Arbeitgebers zum Familienlastenausgleichsfonds:
3,9 % der Lohnsumme (Bruttolöhne und -gehälter).

Beitragszuschlag des Arbeitgebers:
Die Prozentsätze schwanken zwischen 0,34 % und 0,42 % der Lohnsumme.

Gemeindesteuer:
3 % der Lohnsumme.

Beiträge zu Pensionsfonds für Mitarbeiter:
1,53% der Lohnsumme für alle Beschäftigungsarten

Steuern / Regulierung / Berichterstattung:

Derzeitiger Körperschaftssteuersatz in Österreich: 25 % (wird bis zum 1. Januar 2023 auf 24 % und bis zum 1. Januar 2024 auf 23 % gesenkt).

Steuerliche Verlustvorträge sind nicht begrenzt. Die Anrechnung auf den steuerpflichtigen Gewinn ist auf 75 % des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt.

Alle Betriebsstätten ausländischer Unternehmen unterliegen einer Körperschaftsteuer von 25 % auf den Gewinn der Betriebsstätte.

Konten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: müssen geprüft werden, wenn der Einzelabschluss einen Umsatz von > € 10 Mio. und/oder ein Bruttovermögen von > € 5 Mio. ausweist und/oder das Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte hat (2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein). Darüber hinaus müssen alle Konzernabschlüsse geprüft werden und alle Aktiengesellschaften sind prüfungspflichtig.

Is there anything else that I should know?

Das österreichische Gruppenbesteuerungssystem ermöglicht die grenzüberschreitende Nutzung von Verlusten (von ausländischen Tochtergesellschaften aus EU-Ländern oder Ländern, die einen Informationsaustausch gemäß Art. 26 OECD-Musterabkommen). Verluste (im Ausmaß der Beteiligungsquote) von nicht-österreichischen Tochtergesellschaften (die die oben angeführten Kriterien erfüllen) können zur Verrechnung mit steuerpflichtigen Gewinnen des österreichischen Gruppenträgers herangezogen werden, wenn der österreichische Gruppenträger mehr als 50% der Anteile und Stimmrechte an der Tochtergesellschaft hält. Werden Verluste bei der ausländischen Tochtergesellschaft nachträglich verrechnet, müssen sie dem österreichischen Gewinn im jeweiligen Jahr hinzugerechnet werden.

Darüber hinaus können österreichische Unternehmen einen 14%igen Bonus auf ihre Forschungs- und Entwicklungskosten beantragen

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