Geschäfte machen in Spanien
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- Wie schnell kann ich ein Unternehmen gründen?
- Wie hoch ist die erforderliche Mindestinvestition?
- Wie kann ich Finanzmittel beschaffen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung meines Unternehmens?
- Welche Struktur sollte ich in Betracht ziehen?
- Welche Ratschläge können Sie mir hinsichtlich der Anforderungen in den Bereichen Lohnabrechnung und Steuern geben?
- Gibt es noch etwas, das ich wissen sollte?
Wie schnell kann ich ein Unternehmen gründen?
15-30 Tage
Wie hoch ist die erforderliche Mindestinvestition?
Wie kann ich Finanzmittel beschaffen?
Spanische Unternehmen können durch eine Kombination aus folgenden Möglichkeiten finanziert werden:
-
Kapitaleinlagen
-
Gesellschafter- oder Konzernkredite
-
Konzerninterne Finanzierungsvereinbarungen
Die geeignete Finanzierungsstruktur hängt vom Geschäftsmodell, der Konzernstruktur und steuerlichen Erwägungen ab.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung meines Unternehmens?
Ausländische Investoren können in Spanien ohne jegliche Einschränkungen ein Unternehmen gründen.
Es besteht die Verpflichtung, für ausländische Investoren und nicht ansässige Geschäftsführer eine Steueridentifikationsnummer zu beantragen.
Welche Struktur sollte ich in Betracht ziehen?
Niederlassung (eine Zweigstelle Ihres Unternehmens im Ausland)
• Keine eigenständige juristische Person, sondern eine Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft
• Keine beschränkte Haftung und keine Abgrenzung der spanischen Geschäftsaktivitäten
• Bei Vorliegen einer Betriebsstätte in Spanien unterliegen die Gewinne aus dieser Betriebsstätte der spanischen Körperschaftsteuer
• Der nach spanischem Gesellschaftsrecht erstellte Jahresabschluss der Muttergesellschaft muss beim Handelsregister zur öffentlichen Einsichtnahme eingereicht werden, auch wenn dieser im Ausland nicht öffentlich zugänglich gemacht wird
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA/SL):
•Bietet beschränkte Haftung und eine Abgrenzung der spanischen Geschäftsaktivitäten
•Vermittelt den Eindruck eines etablierten lokalen Unternehmens mit langjähriger Tradition
•Auf Unternehmensgewinne ist Körperschaftsteuer zu entrichten
•Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse prüfen lassen, wenn zwei der folgenden Bedingungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sind:
31. März
Umsatz des Unternehmens: über 5.700.000,00 €
Bilanzsumme des Unternehmens: über 2.850.000,00 €
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Unternehmens: über 50
Gesellschaft (Sociedad Civil):
•Die Gesellschafter (Partner) haften unbeschränkt
•Die Gewinne werden an die Gesellschafter ausgeschüttet, die daraufhin persönlich Einkommensteuer auf diese Gewinne entrichten
•Der steuerliche Wohnsitz des Gesellschafters sowie der Ort, an dem die Gewinne der LLP entstehen, bestimmen, in welcher Rechtsordnung und auf welche Weise diese Gewinne besteuert werden
Welche Ratschläge können Sie mir hinsichtlich der Anforderungen in den Bereichen Lohnabrechnung und Steuern geben?
Persönliche Einkommensteuer
In Spanien steuerlich ansässige Personen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert
Die Einkommensteuersätze variieren je nach Region und können in den höchsten Steuerklassen 50 % übersteigen
Die Steuersätze für Kapitalerträge betragen für Gebietsansässige bis zu 30 %
Spanien bietet eine besondere Steuerregelung für im Ausland lebende Personen („Beckham-Gesetz“) an, nach der berechtigte Personen folgende Möglichkeiten haben:
Im Jahr der Einreise sowie in den folgenden fünf Jahren als Nichtansässige besteuert zu werden
Auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis zu 600.000 € gilt ein pauschaler Steuersatz von 24 %; darüber hinausgehende Einkünfte werden zu höheren Sätzen besteuert
Es gelten bestimmte Bedingungen, und es wird empfohlen, fachlichen Rat einzuholen.
Sozialversicherung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen Beiträge zum spanischen Sozialversicherungssystem leisten.
Als allgemeine Richtlinie gilt:
Die Arbeitgeberbeiträge machen etwa 30 % des Bruttogehalts aus
Die Arbeitnehmerbeiträge machen etwa 6–7 % des Bruttogehalts aus
Spanien hat Sozialversicherungsabkommen mit der EU, den USA und mehreren anderen Ländern geschlossen, die in bestimmten Entsendungsfällen vorübergehende Ausnahmen zulassen.
Körperschaftssteuer
- Allgemeiner Körperschaftsteuersatz: 25 %
- Dies gilt für Unternehmen, die keinen Anspruch auf einen ermäßigten oder Sonder-Steuersatz haben.
- Neu gegründete Unternehmen: 15 %
- Gilt für berechtigte, neu gegründete Unternehmen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
- Der Steuersatz von 15 % gilt für den ersten Steuerzeitraum, in dem das Unternehmen eine positive Steuerbemessungsgrundlage aufweist, sowie für den unmittelbar darauf folgenden Steuerzeitraum.
- Es gelten bestimmte Ausschlüsse und Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehung.
- Kleine Unternehmen: 23 % für das Jahr 2026
- Dies gilt im Allgemeinen für berechtigte Unternehmen mit einem Nettoumsatz von weniger als 10 Millionen Euro im Vorjahr.
- Unternehmen, deren Nettoumsatz im Vorjahr unter 1 Million Euro lag, unterliegen in der Regel stattdessen den Sätzen für Kleinstunternehmen.
- Kleinstunternehmen: 19 % / 21 % für das Jahr 2026
- Dies gilt, wenn der Nettoumsatz des Vorjahres unter 1 Million Euro liegt.
- 19 % auf die ersten 50.000 € des zu versteuernden Einkommens.
- 21 % auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen.
MEHRWERTSTEUER
- Regulärer Mehrwertsteuersatz: 21 %
- Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigte Mehrwertsteuersätze: 10 % und 4 %
- Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Sätze.
- Für bestimmte berechtigte Transaktionen gilt ebenfalls ein Zinssatz von 0 %.
- Umsatzsteuerregistrierung
- In Spanien gibt es keine allgemeine Mindestumsatzgrenze für die Umsatzsteuerregistrierung.
- Unternehmen und Freiberufler, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, sind grundsätzlich verpflichtet, sich für steuerliche Zwecke registrieren zu lassen, wobei die umsatzsteuerliche Behandlung von der Art der Tätigkeiten sowie von etwaigen geltenden Befreiungen oder Sonderregelungen abhängt.
- Vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen werden in der Regel vierteljährlich eingereicht, es sei denn, der Steuerpflichtige ist verpflichtet oder berechtigt, monatliche Erklärungen einzureichen.
- Monatliche Umsatzsteuererklärungen
- Die monatliche Meldepflicht gilt in der Regel für große Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr 6.010.121,04 € übersteigt.
- Die monatliche Steuererklärung gilt auch für bei REDEME registrierte Unternehmen, Umsatzsteuergruppen und bestimmte andere, ausdrücklich genannte Steuerpflichtige.
Gibt es noch etwas, das ich wissen sollte?
Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung sowie technologische Innovationen
Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung in Höhe von 25 % (in bestimmten Fällen bis zu 42 %)
Steuergutschriften für technologische Innovationen in Höhe von 12 %
Gutschriften können bis zu 18 Jahre lang vorgetragen werden, und unter bestimmten Voraussetzungen sind möglicherweise Barrückerstattungen möglich.
Holdinggesellschaften
Spanien ist ein attraktiver Standort für Holdinggesellschaften und bietet folgende Vorteile:
95-prozentige Steuerbefreiung für berechtigte Dividenden und Kapitalgewinne
Keine Quellensteuer auf berechtigte Dividendenzahlungen ins Ausland
Regelung zur Beteiligungsfreistellung, die bestimmten Voraussetzungen unterliegt
Die jüngsten Gesetzesänderungen gelten für Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2021 gegründet wurden, wobei für kleinere Unternehmensgruppen Ausnahmen gelten.
Spanische Gebiete mit besonderen steuerlichen Vorteilen
Bestimmte Regionen bieten zusätzliche Anreize, darunter:
Kanarische Inseln – besondere Investitions- und Steuerregelungen
Baskenland und Navarra – niedrigere Körperschaftsteuersätze und unterschiedliche Steuersysteme
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