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Geschäfte machen in Peru

How quickly can I set up a business?

15-30 Kalendertage.

What is the minimum investment needed?

Es gibt keine Mindestinvestitionen für die Gründung eines Unternehmens, mit Ausnahme der Gründung von juristischen Personen für Finanztätigkeiten (Banken, Finanzinstitute, Sparkassen, Versicherer usw.).

How can I raise finance?

Sie können Ihre Tätigkeit mit eigenem Kapital oder mit finanziertem Kapital finanzieren.

What are the legal requirements for setting up my business?

Es gibt ein allgemeines Gesellschaftsrecht, das Aktiengesellschaften (geschlossene – offene, börsennotierte), Gesellschaften mit beschränkter Haftung, assoziative Verträge wie Konsortien, Beteiligungsgesellschaften usw. umfasst, die alle ihre eigenen Merkmale haben. Für die Gründung einer juristischen Person gibt es keine Mindestkapitaleinlage. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es dazu zwei Partner geben muss und wir empfehlen, dass das Kapital (Art oder Geld) mindestens 100 US-Dollar betragen muss.

What structure should I consider?

Die gebräuchlichsten Rechtsfiguren für die Gründung eines Unternehmens, die im Companies Act festgelegt sind, sind:

OFFENE AKTIENGESELLSCHAFT
– Börsennotiertes Unternehmen.
– Mindestens 750 Aktionäre, keine Höchstzahl von Aktionären.
– Die erste Kapitaleinlage kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen und muss mindestens 25 % betragen.
– Die Organe sind: Die Generalversammlung der Aktionäre, der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung.
– Das Grundkapital wird durch Aktien repräsentiert und kann mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sein. Die Übertragung von Aktien sollte nur im Aktienregister der Gesellschaft vermerkt werden.
– Die Dauer ist bestimmt oder unbestimmt.
– Die Haftung der juristischen Person ist bis zur Höhe ihres Vermögens gegeben.

GESCHLOSSENE ANONYME GESELLSCHAFT
– Von 2 bis 20 Mitgliedern.
– Die Organe sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat (fakultativ) und die Geschäftsleitung.
– Die erste Kapitaleinlage kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen und muss mindestens 25 % betragen.
– Das Grundkapital wird durch Aktien repräsentiert und kann mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sein. Die Übertragung von Aktien sollte nur im Aktienbuch der Gesellschaft vermerkt werden.
– Die Dauer ist bestimmt oder unbestimmt.
– Die Haftung der juristischen Person ist bis zur Höhe ihres Vermögens gegeben.

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
– Von 2 bis 20 Mitgliedern.
– Die Organe sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsleitung.
– Die erste Kapitaleinlage kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen und muss mindestens 25 % betragen.
– Das Grundkapital wird durch Aktien repräsentiert und kann keine unterschiedlichen Rechte haben. Die Übertragung von Aktien wird durch eine öffentliche Urkunde formalisiert und muss im öffentlichen Register für juristische Personen eingetragen werden.
– Die Dauer ist bestimmt oder unbestimmt.
– Die Haftung der juristischen Person ist bis zur Höhe ihres Vermögens gegeben.

BRANCHENBÜRO
– Zweitniederlassung, durch die eine Gesellschaft an einem anderen Ort als ihrem Sitz bestimmte Tätigkeiten ausübt, die zu ihrem Gesellschaftszweck gehören. Sie besitzt keine vom Auftraggeber unabhängige Rechtspersönlichkeit. Die Zweigniederlassung muss über eine ständige rechtliche Vertretung verfügen und ist im Bereich der ihr vom Hauptverpflichteten übertragenen Tätigkeiten entsprechend den ihren Vertretern übertragenen Befugnissen selbständig.

ASSOZIATIVE VERTRÄGE
– Gesellschaftsverträge schaffen und regeln die Beteiligung und Integration in bestimmten Unternehmen oder Gesellschaften im gemeinsamen Interesse der Teilnehmer. Diese Art von Verträgen führt nicht zur Entstehung einer juristischen Person, bedarf der Schriftform und unterliegt nicht der Eintragung in das Register.
– Es gibt 3 Formen von Assoziationsverträgen: den Vertrag über die Partnerschaft in der Beteiligung und das Konsortium.
– Die für die oben genannten Verträge vorgesehenen Mittel gelten als ausländische Direktinvestitionen, wenn dem ausländischen Investor eine Form der Beteiligung an der Produktionskapazität gewährt wird, ohne dass dies eine Kapitaleinlage bedeutet, und wenn es sich um Handelsgeschäfte vertraglicher Art handelt, durch die der ausländische Investor dem empfangenden Unternehmen Waren oder Dienstleistungen im Gegenzug für einen Anteil am physischen Produktionsvolumen zur Verfügung stellt. an der Gesamtsumme der Verkäufe oder des Nettogewinns der oben genannten übernehmenden Gesellschaft.

What advice can you give me in regards to payroll and taxation requirements?

EINSTELLUNG VON PERSONAL

Arbeitsvertrag: Er hat eine Probezeit von 3 Monaten, nach deren Ablauf der Arbeitnehmer Anspruch auf Schutz vor willkürlicher Entlassung hat.

Arbeitstag: 8 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche, höchstens.

Feiertage: 30 Kalendertage für jedes volle Jahr der Leistungserbringung.

Gratifikationen: 02 Gehälter pro Jahr (Nationale Feiertage und Weihnachten).

Sozialversicherung: Entspricht 9 % des Arbeitsentgelts oder des Monatseinkommens. Der Arbeitgeber ist derjenige, der sie anzumelden und monatlich zu zahlen hat.

Nationales Rentensystem (SNP) / Privates Rentensystem (SPP): Der SNP-Satz beträgt 13 %. Der SPP-Satz schwankt je nach gewähltem AFP zwischen 13 % und 15 %.

Familienbeihilfe: 10 % des Mindestlohns, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung gilt.

Time of Service Compensation (CTS): Entspricht 1/12 des Entgelts für jeden vollen Kalendermonat der Dienstleistung. Der Bruch wird um 1/30 versetzt.

Anteil der Arbeitnehmer am Gewinn: Die Prozentsätze variieren zwischen 10 %, 8 % und 5 %, je nach Wirtschaftszweig. Ausgenommen sind Unternehmen mit nicht mehr als 20 Beschäftigten.

Mutterschaft: 49 Tage Urlaub vor der Geburt und 49 Tage Erholung nach der Geburt.

Vaterschaft: 10 aufeinanderfolgende Kalendertage.

Nachtstunden: Es wird ein Zuschlag von mindestens 35 % des am Tag der Zahlung geltenden monatlichen Mindestentgelts erhoben. Die Nacht ist zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.

Willkürliche Entlassung: Die Entschädigung beträgt 1 1/2 Monatsgehälter für jedes volle Dienstjahr, höchstens jedoch 12 Gehälter. Die Jahresbruchteile werden für 1/12 bzw. 1/30 gezahlt.

Ruhestand: Das Mindestalter beträgt 65 Jahre, und der Ruhestand ist obligatorisch und erfolgt automatisch mit 70 Jahren. Die Versicherten können auch eine Vorruhestandsrente (SNP) und einen ordentlichen Vorruhestand (SPP) in Anspruch nehmen.

ANWERBUNG VON AUSLÄNDISCHEN ARBEITNEHMERN

Anwendbares Regime: Das System der privaten Tätigkeit.

Rechte und Leistungen: Nicht weniger als die, die nationalen Arbeitnehmern gewährt werden.

Entlohnung: Darf 30 % der Gesamtlohnsumme nicht überschreiten.

Begrenzte Prozentsätze: 20% der Gesamtzahl der Arbeitnehmer.

Ausländer, die von der prozentualen Begrenzung ausgenommen sind: Ehepartner, Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie oder peruanische Geschwister, die über ein Einwanderungsvisum verfügen, wenn ein Abkommen über Gegenseitigkeit oder doppelte Staatsangehörigkeit mit dem Herkunftsland besteht. Ebenso sind das Personal ausländischer Unternehmen, die im internationalen Transport-, Land- und Schiffsverkehr tätig sind und unter ausländischer Flagge und mit ausländischer Registrierung arbeiten, ausländisches Personal, das in multinationalen Dienstleistungsunternehmen oder multinationalen Banken tätig ist und für das besondere Vorschriften gelten, ausländisches Personal, das im Rahmen bilateraler oder multilateraler Abkommen seine Dienstleistungen im Land erbringt, sowie ausländische Investoren ausgenommen, sofern sie während der Laufzeit ihres Vertrags einen Investitionsbetrag von mindestens 5 UIT (*) aufrechterhalten.

Dauer des Arbeitsvertrags: Die Dauer des Arbeitsvertrags wird für maximal 3 Jahre festgelegt und kann um höchstens 3 Jahre verlängert werden.

Genehmigung des Vertrags: Der unterzeichnete Vertrag muss vom Ministerium für Arbeit und Beschäftigungsförderung genehmigt werden.

Qualität der Einwanderung: Die Nationale Oberaufsichtsbehörde für Migration erteilt den Einwanderungsstatus und ggf. Visa.

(*) ITU-Strom für 2021 ist S/. 4400

ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER INTERNATIONALEN DOPPELBESTEUERUNG
– Chile
Datum des Inkrafttretens: 01/01/2004
– Kanada
Datum des Inkrafttretens: 01/01/2004
– Andengemeinschaft
Datum des Inkrafttretens: 01/01/2005
– Brasilien
Datum des Inkrafttretens: 01/01/2010
– Mexiko
Datum des Inkrafttretens: 19.02.2014
– Korea
Inkrafttreten: 03/03/2014
– Schweiz
Datum des Inkrafttretens: 03/10/2014
– Portugal
Datum des Inkrafttretens: 04/12/2014
– Japan
Datum des Inkrafttretens: 29.01.2021

STEUERREGIME

Allgemeines – Einkommensteuer:

Unternehmenseinkommen: 29,5%; für Landwirtschaft und Agrarindustrie 15%.

Dividende: 5%

Tantiemen: 30%

Zinsen für aus dem Ausland gewährte Darlehen: 4.9%

Zur Wertschöpfung (VAT): 18%

Auf Finanztransaktionen: 0.005%

Vorübergehend zum Nettovermögen durch Überschreitung von S/1.000.000: 0,4%

Is there anything else that I should know?

HANDELSINTEGRATION VON PERU
Peru ist Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und Vollmitglied der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftskooperation (APEC), die sich aus 21 Volkswirtschaften zusammensetzt. Auf lateinamerikanischer Ebene ist Peru Mitglied der Andengemeinschaft (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru) und hat im Rahmen der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (LAIA) ein Abkommen über wirtschaftliche Komplementarität mit dem MERCOSUR unterzeichnet.

Was internationale Investitionsabkommen betrifft, so hat Peru Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (APPRI) sowie weitergehende Handelsabkommen (z. B. Freihandelsabkommen) unterzeichnet, die ein Kapitel über Investitionen enthalten.

INTERNATIONALE ABKOMMEN
– Am 1. März 2013 ist das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru in Kraft getreten.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und Kanada unterzeichnet. Es ist anzumerken, dass Kanada und Peru ein APPRI unterzeichnet haben.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und Chile. Es sei darauf hingewiesen, dass Chile und Peru am 2. Februar 2000 ein APPRI unterzeichnet haben.
– APRI zwischen Kolumbien und Peru; in Kraft getreten am 31.12.2010.
– Handelsförderungsabkommen zwischen Peru und den Vereinigten Staaten von Amerika; in Kraft getreten am 012.01.2009.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island); in Kraft getreten am 10.01.2011.
– Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Peru und Japan ist seit dem 1. März 2012 in Kraft.
– Handelsintegrationsabkommen zwischen Peru und Mexiko; in Kraft getreten am 02.01.12.
– APRI zwischen Norwegen und Peru; in Kraft seit 5. Mai 1995.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und Panama unterzeichnet.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und Korea. Es sei darauf hingewiesen, dass Korea und Peru am 3. Juni 1993 ein APPRI unterzeichnet haben.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und China. Es sei darauf hingewiesen, daß China und Peru am 9. Juni 1994 ein APPRI unterzeichnet haben.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und Singapur. Es sei darauf hingewiesen, dass Singapur und Peru am 27. Februar 2003 ein APPRI unterzeichnet haben.
– Freihandelsabkommen zwischen Peru und Costa Rica.
– Handelsabkommen zwischen Peru und Honduras.

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