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APAC Region Steuer Update

March 13, 2026

APAC Region Steuer Q1 Steuer Update:

Australien

Zahlungen an verbundene Unternehmen sind nicht abzugsfähig, wenn keine Verträge vorliegen

Am 17. Februar 2026 entschied das Bundesgericht in der Rechtssache Commissioner of Taxation gegen S.N.A Group Pty Ltd [2026] FCAFC 10, dass Zahlungen an verbundene Unternehmen nicht abzugsfähig sind, weil die Lizenzvereinbarungen keine rechtlich durchsetzbaren Verträge sind. Das Gericht betonte, dass Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen nicht abzugsfähig sind, es sei denn, der Steuerzahler kann durch objektive Beweise eine tatsächliche, durchsetzbare Zahlungsverpflichtung nachweisen, die durch objektive Beweise für eine Vereinbarung und ein einheitliches Verhalten gestützt wird. Die Entscheidung unterstreicht, dass informelle Vereinbarungen, selbst wenn sie innerhalb einer Unternehmensgruppe üblich sind, eine eindeutige Dokumentation erfordern, um die steuerliche Absetzbarkeit zu unterstützen, da ein “Fremdvergleich” allein nicht beweist, dass ein Vertrag vorliegt.

China

Steuerliche Vorzugsbehandlung für Hinterlegungsscheine und innovative Unternehmen

China hat die steuerliche Vorzugsbehandlung für Chinese Depository Receipts (CDRs) und für innovative Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, einschließlich der Befreiung von der Einkommenssteuer für Privatanleger und für institutionelle Anleger. Privatanleger sind von der Einkommenssteuer auf die Veräußerung von CDRs befreit, wobei die Steuersätze für Dividenden gestaffelt sind. Institutionelle Anleger, einschließlich qualifizierter ausländischer institutioneller Anleger (QFIIs) und qualifizierter ausländischer institutioneller Anleger in Renminbi (RQFIIs), sind von der Unternehmenseinkommenssteuer und der Mehrwertsteuer auf Veräußerungen von CDRs und damit verbundenen Gewinnen befreit. Die chinesische Politik wird ausgeweitet, um Kapitalmarktinvestitionen in bestimmte, wachstumsstarke, innovative Branchen zu fördern. Diese Anreize verringern die Steuerlast, was zu einem Anstieg des Handelsvolumens führt und ausländisches Kapital anlockt.

Lesen Sie im Folgenden den neuesten China-Steuer-Newsletter von Kreston Brighture

Kasachstan

Betreiber von Internetplattformen müssen Meldepflichten erfüllen

Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Inhaber von Internetplattformen in Kasachstan über das Integrierte Steuerverwaltungssystem (ITAS) monatliche Berichte über Zahlungen an ansässige Verkäufer und Dienstleister einreichen. Die Berichte müssen bis zum Fünften des Folgemonats eingereicht werden, wobei genaue, unterzeichnete Daten zu den Transaktionen und auch “Null”-Meldungen für inaktive Zeiträume erforderlich sind. Eigentümer müssen Informationen über Zahlungen an Einzelpersonen, Einzelunternehmer und juristische Personen mit Wohnsitz in Kasachstan offenlegen. Die Berichte müssen monatlich eingereicht werden, spätestens am fünften Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

Singapur

Verwaltungsvorschriften der zweiten Säule und Einzelheiten zur Registrierung

Im Dezember 2025 führte die Regierung von Singapur die Multinational Enterprise (Minimum Tax) (Administrative Matters) Regulations 2025 ein, in denen die Verwaltungsvorschriften für die Aufstockungssteuer für multinationale Unternehmen (MTT) und die inländische Aufstockungssteuer (DTT) in Singapur festgelegt sind. Die Vorschriften umreißen die Qualifikationsbedingungen für benannte Meldepflichtige, vorgeschriebene Meldeereignisse, Aufzeichnungsfristen und Zinsregeln. Wenn der Schwellenwert von 750 Millionen Euro für mindestens zwei der vier Steuerjahre vor dem 1. Januar 2025 erreicht wird, muss die Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach dem 1. Januar 2025 erfolgen. Unternehmen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach dem 30. November 2021 von Singapur in ein anderes Land verlegt haben, müssen ebenfalls gemeldet werden.

Sri Lanka

Der Inland Revenue Act, Nr. 24 von 2017 wurde am 24. Februar 2026 geändert.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Änderungen der Steuersätze für Kapitalerträge.
  • Erleichterung für Zinsen auf ausstehende Steuerschulden.
  • Annahme von individuellen Steuererklärungen ohne weitere Prüfung.
  • Reformen der Quellensteuer-/Einkommenssteuervorauszahlungsregelung.
  • Reformen der Anforderungen für die Abgabe von Steuererklärungen und der Befolgungspflichten.
  • Erstattung von Steuern auf stornierte oder geänderte Verträge.