Thomas Badri
Thomas Badri
Neue Steuerregelung für Carried Interest in Luxemburg
September 5, 2025
Die Regeln für Carried Interest in Luxemburg werden sich ändern, nachdem die Regierung am 24. Juli 2025 den Gesetzentwurf Nr. 8590 vorgelegt hat. Carried Interest ist der Anteil der Gewinne, den ein Alternativer Investmentfonds (AIF) seinen Managern zuteilt, sobald eine Schwellenrate überschritten wurde. Die vorgeschlagene Regelung zielt darauf ab, die steuerliche Behandlung zu modernisieren, die Rechtssicherheit zu stärken und die Attraktivität Luxemburgs für internationale Fondsmanager und Investoren zu erhöhen.
Wichtige Änderungen für Carried Interest in Luxemburg: Gesetzesentwurf Nr. 8590
Die neue Regelung würde den Kreis der Begünstigten ausweiten. Sie wäre nicht mehr auf Mitarbeiter von Verwaltungsgesellschaften oder AIF-Managern beschränkt, sondern würde sich auch auf Personen erstrecken, die Dienstleistungen für Fondsmanager erbringen, einschließlich Mitarbeiter externer Anbieter, unabhängige Direktoren und nicht angestellte Partner.
Im Gesetzentwurf werden zwei Arten von Carried Interest definiert. Vertragliche Carried Interests, die ausschließlich auf vertraglichen Rechten beruhen, würden als Spekulationsgewinne eingestuft und mit 25 % des progressiven Steuersatzes besteuert, was zu einem effektiven Grenzsteuersatz von etwa 11,45 % führt. Beteiligungsgebundene Carried Interest, die mit einer direkten oder indirekten Beteiligung an dem Fonds verbunden sind, würden ebenfalls als Spekulationsgewinn eingestuft, könnten aber für eine vollständige Befreiung in Frage kommen, wenn die Beteiligung unter 10% liegt und länger als sechs Monate gehalten wird. Die Steuerbefreiung würde sowohl für Kapitalgewinne als auch für ausgeschüttete Erträge gelten, auch im Rahmen transparenter Strukturen.
Zu den weiteren wichtigen Änderungen gehören die dauerhafte Einführung der Vorzugsregelung, die Abschaffung der Vorschrift, dass Investoren zunächst ihr eingezahltes Kapital zurückerhalten müssen, bevor sie Carried Interest ausschütten können, und die Zulassung von Deal-by-Deal-Strukturen. Die Begünstigten der derzeitigen Regelung würden automatisch in die neue Regelung übergehen. Wenn das neue System angenommen wird, würde es am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Warum dies für die Fondsindustrie wichtig ist
Die Reform ist für den luxemburgischen Sektor der alternativen Investmentfonds von großer Bedeutung. Sie würde Verwaltern und Dienstleistern mehr Klarheit verschaffen, die effektive Steuerlast verringern und Luxemburg näher an die internationalen Marktpraktiken heranführen. Die Reform signalisiert auch die Entschlossenheit Luxemburgs, in einem wettbewerbsintensiven globalen Umfeld eine führende europäische Drehscheibe für alternative Investmentfonds zu bleiben.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird derzeit im Parlament geprüft. Wenn er verabschiedet wird, wird er ab 2026 gelten und soll einen klareren, attraktiveren Rahmen für Carried Interest schaffen. Eine weitere Analyse des Gesetzentwurfs Nr. 8590 und seiner Auswirkungen finden Sie unter Omnitrust.