
Guillermo Narvaez
Steuerpartner im Büro von Kreston Mexico City, Kreston FLS
Guillermo Narvaez ist Steuerpartner im Büro von Kreston FLS in Mexiko-Stadt und technischer Steuerdirektor der Global Tax Group von Kreston Global sowie Mitglied der International Fiscal Association (IFA). Guillermo ist Steuerexperte für internationale Steuern, Unternehmenssteuern, Verrechnungspreise, Fusionen und Übernahmen, Unternehmensumstrukturierungen und Rechtsstreitigkeiten.
Im Bereich der internationalen Besteuerung ist Guillermo auf die Analyse und Auslegung von Verträgen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei internationalen Transaktionen spezialisiert.
Befreiung von der wirtschaftlichen Substanz
December 20, 2023
Die Vorschriften zur Befreiung von der wirtschaftlichen Substanz stellen sicher, dass Unternehmen, die in einem bestimmten Land geschäftlich tätig sind, eine echte wirtschaftliche Präsenz haben und reale wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und nicht einfach nur Mantelgesellschaften zum Zwecke der Steuervermeidung gründen.
Eine kontrollierte ausländische Gesellschaft (CFC)
Eine beherrschte ausländische Gesellschaft (Controlled Foreign Company, CFC) ist ein Begriff, der im internationalen Steuerwesen verwendet wird, um ein Unternehmen zu beschreiben, das von einer in einem anderen Staat ansässigen Person beherrscht wird und bestimmten Vorschriften zur Steuervermeidung unterworfen ist. Der Hauptzweck der CFC-Vorschriften besteht darin, Steuerpflichtige daran zu hindern, ihr Einkommen durch die Kontrolle ausländischer Unternehmen in Niedrig- oder Nullsteuerländer zu verlagern.
Nach diesen Vorschriften müssen bestimmte Unternehmen wirtschaftliche Substanztests erfüllen, und die Nichteinhaltung dieser Tests kann zu Strafen und Konsequenzen führen.
Finnland: Eine Fallstudie
Ein finnisches Unternehmen war größtenteils Eigentümer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (“SARL”) in Luxemburg. Die SARL wurde zur Verwaltung des Familienvermögens gegründet. Die Aktiva der Bilanz übersteigen die Passiva des Unternehmens. Das Unternehmen erhielt laufende Erträge aus seiner strategischen Investition, um seine aktive Investitionstätigkeit zu finanzieren.
Die SARL verfügt über ein Büro, Mitarbeiter und eine ausreichende Büroausstattung, um die für die Verwaltung des Vermögens erforderlichen Tätigkeiten durchzuführen. Es gab nur wenige Angestellte, die jedoch den Betrieb von SARL effektiv leiteten, einschließlich eines Investitionsdirektors, der für die Investitionen des Unternehmens verantwortlich war, aber stets die Investitionspolitik von SARL verfolgte.
Befreiung von der wirtschaftlichen Substanz
Nach Prüfung des Hintergrunds der SARL, ihrer Investitionstätigkeit und ihres Sitzes in einem EWR-Staat erteilte die finnische Steuerbehörde dem finnischen Eigentümer der SARL einen Bescheid, wonach die SARL für Steuerzwecke in Finnland aufgrund der Befreiung von der wirtschaftlichen Substanz nicht als CFC (Controlled-Foreign Company) gilt. Die Steuerverwaltung betrachtete die SARL aufgrund der Art ihrer Tätigkeit, die teilweise Merkmale einer Holdinggesellschaft aufwies, als Investmentgesellschaft. Kurz gesagt, nach Ansicht der Steuerbehörde war SARL ein aktives Unternehmen mit einer Tätigkeit von wirtschaftlicher Substanz und sollte daher nicht nach der in Finnland geltenden CFC-Regelung besteuert werden.
Auflaufen im Wohnsitzstaat
Die CFC-Vorschriften haben im Großen und Ganzen zur Folge, dass ein Steuerpflichtiger die Einkünfte, die von einem ganz oder teilweise in einem anderen Staat ansässigen Unternehmen erzielt werden, in seinem Wohnsitzstaat erzielen muss. Erfüllt das ausländische Unternehmen hingegen nicht die Voraussetzungen für die Einstufung als CFC, werden seine Finanzergebnisse im Wohnsitzstaat des Eigentümers der Anteile nicht anerkannt. Ein gewaltiger Unterschied.
Im finnischen Fall wurde die Entscheidung auf der Grundlage einer speziellen lokalen Ausnahmebestimmung – der Ausnahme der wirtschaftlichen Substanz – getroffen. Der Steuerpflichtige wies nach, dass die SARL eine hinreichende Geschäftstätigkeit (d. h. eine Investitionstätigkeit) in Luxemburg ausübte, die hauptsächlich mit eigenen Mitteln – Mitarbeitern, Vermögenswerten und Leitung – durchgeführt wurde.
Warum hat der finnische Steuerzahler erfolgreich nachgewiesen, dass die SARL nicht als kontrollierte ausländische Gesellschaft anzusehen ist? Denn der Steuerpflichtige hat der SARL Vermögenswerte und andere Elemente zur Verfügung gestellt, um ihr einen unabhängigen Status mit einem aktiven Betrieb und vor allem mit einer echten Geschäftstätigkeit zu verleihen.
Es ist am wahrscheinlichsten, eine CFC-Regelung zu vermeiden, wenn die Geschäftseinheit tatsächlich eine aktive und wesentliche Tätigkeit ausübt.
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