Aurore Calvi
Geschäftsführender Direktor, OmniTrust, Luxemburg
Aurore Calvi ist die Geschäftsführerin von OmniTrust. Mit einer bemerkenswerten Karriere von mehr als 25 Jahren in einer Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und verschiedenen Treuhandorganisationen hatte sie seit 2009 die Position des CFO bei Capita Assets Services/Link inne und wurde 2015 ein von der CSSF zugelassenes Verwaltungsratsmitglied, eine Funktion, die sie bis zu ihrem Ausscheiden Ende 2018 ausübte. Im Jahr 2019 gründete sie die OmniGroup. Seit 2022 ist sie Mitglied des Vorstands der luxemburgischen Wirtschaftsprüferkammer und vertritt dort kleine und mittlere Unternehmen auf Vorstandsebene.
Luxemburgische Vermögenssteuer als verfassungswidrig erklärt
June 12, 2024
Die luxemburgische Vermögenssteuer wurde in einem wegweisenden Urteil am 10. November 2023 für verfassungswidrig erklärt. Das luxemburgische Verfassungsgericht hat das geänderte Gesetz vom 16. Oktober 1934, das Teil des als “Vermögensteuergesetz” (VStG) bekannten Gesetzes ist, in Punkt 2 (a) des Absatzes 8 für verfassungswidrig erklärt. Diese Bestimmung, die am 23. Dezember 2016 geändert wurde, ist ein Eckpfeiler der luxemburgischen Vermögenssteuerregelung.
Paragraph 8 des VStG legt fest:
- Standard-Steuersatz:
- Vermögen ≤ 500 Millionen EUR: Steuersatz von 0,5%.
- Vermögen > EUR 500 Millionen: 2,5 Mio. EUR plus 0,05% auf den Betrag, der 500 Mio. EUR übersteigt.
- Besondere Bestimmungen:
- Mindeststeuer von 4.815 EUR, wenn das Finanzvermögen 90% der Bilanzsumme und 350.000 EUR übersteigt.
- Gestaffelte Mindeststeuern auf Basis der Bilanzsumme, die von 535 EUR für Bilanzen ≤ 350.000 EUR bis 32.100 EUR für Bilanzen über 30 Millionen EUR reichen.
Die wichtigsten Punkte der Entscheidung des Gerichts
Das Urteil des Verfassungsgerichts stützt sich auf zwei wichtige Verfassungsgrundsätze:
- Gleichheit vor dem Gesetz: Artikel 15 der revidierten Verfassung schreibt die Gleichheit für alle Bürger vor.
- Die Zahlungsfähigkeit des Steuerzahlers: Die Steuern sollten die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers widerspiegeln.
Der Gerichtshof stellte fest, dass der Schwellenwert von 350.000 Euro für Finanzvermögen in Punkt 2(a) nicht rational gerechtfertigt ist und somit gegen diese Grundsätze verstößt. Daher wurde diese Bestimmung mit Wirkung vom 1. Juli 2023 für verfassungswidrig erklärt.
Auswirkungen auf betroffene Unternehmen in Luxemburg
Die Entscheidung betrifft vor allem Unternehmen mit einer Bilanzsumme zwischen 350.000 und 2 Millionen Euro, bei denen die Finanzanlagen mehr als 90% der Gesamtsumme ausmachen. Für diese Unternehmen sollte die anwendbare Mindeststeuer auf das Nettovermögen nun 1.605 EUR statt 4.815 EUR betragen, was mit Absatz 8 Nummer 2 Buchstabe b übereinstimmt.
Vorläufige Maßnahmen und künftige Auswirkungen
Bis zu einer neuen Gesetzgebung empfiehlt der Rechnungshof, die günstigere Bestimmung unter Punkt 2 Buchstabe b) anzuwenden, wenn sie dem Steuerzahler mehr Vorteile bringt als Punkt 2 Buchstabe a). Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit rationaler und gerechter Steuerschwellenwerte, die eine faire Behandlung aller Steuerzahler gewährleisten.
Diese Entscheidung veranlasst eine Überprüfung der luxemburgischen Vermögenssteuergesetze, um sie besser mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen und für Klarheit und Fairness im Steuersystem zu sorgen. Unternehmen und Finanzfachleute in Luxemburg sollten sich über Gesetzesänderungen informieren, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ihre Steuerstrategie zu optimieren.
Warum diese Entscheidung für die internationale Besteuerung wichtig ist
Diese Entscheidung ist aus mehreren Gründen von Bedeutung:
- Präzedenzfall: Luxemburgs Entscheidung ist ein Präzedenzfall für andere Länder mit ähnlichen Vermögenssteuerstrukturen. Länder, die Luxemburgs Vorgehen beobachten, könnten ihre eigenen Steuergesetze neu bewerten, um sicherzustellen, dass sie verfassungsrechtlichen Standards entsprechen und die Steuerzahler nicht unverhältnismäßig belasten.
- Auswirkungen auf multinationale Konzerne: Viele multinationale Unternehmen nutzen Luxemburg aufgrund seines günstigen Steuersystems als Basis für ihre europäischen Aktivitäten. Änderungen des Vermögenssteuergesetzes könnten die Finanzstrategien dieser Unternehmen beeinflussen, einschließlich der Art und Weise, wie sie Vermögenswerte zuweisen und ausweisen.
- Steuerplanung und -einhaltung: Unternehmen, die in erheblichem Umfang in Luxemburg tätig sind, müssen ihre Steuerplanung und Compliance-Strategien überdenken. Das Verständnis der Nuancen der neuen Rechtslage wird entscheidend sein, um die Steuerverbindlichkeiten zu optimieren und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten.
- Vertrauen der Investoren: Rechtssicherheit und ein faires Steuersystem sind unerlässlich, um das Vertrauen der Investoren zu erhalten. Dieses Urteil zielt darauf ab, die Steuergesetze mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen, um den Ruf Luxemburgs als stabiles und attraktives Investitionsziel zu wahren.
- Breitere Auswirkungen auf die Steuerpolitik: Das Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, die Steuerpolitik mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen. Dies könnte eine breitere Diskussion über Steuergerechtigkeit und Fairness in internationalen Steuerpolitikforen anregen.
Wenn Sie mit einem Experten für Steuern in Luxemburg sprechen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf.