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Aurore Calvi
Geschäftsführender Direktor von OmniTrust

Internationale Talente anziehen: Luxemburgs Steuerregelung für Expatriates

June 30, 2025

Die luxemburgische Steuerregelung für Expatriates ist das jüngste Instrument in der Strategie des Landes, um internationale Spitzenkräfte in einem zunehmend wettbewerbsintensiven globalen Markt für qualifizierte Fachkräfte anzuziehen. Luxemburg liegt strategisch günstig im Herzen Europas und ist für die Stabilität seines wirtschaftlichen und steuerlichen Umfelds bekannt. Mit der Einführung einer neuen Version der Regelung, die im Januar 2025 in Kraft tritt, stärkt das Land seine Position.

Diese Maßnahme bietet einen unkomplizierten und vorteilhaften steuerlichen Rahmen für Fachkräfte, die aus dem Ausland angeworben werden, und kommt gleichzeitig den Bedürfnissen von Unternehmen entgegen, die mit einem Mangel an spezifischem Fachwissen konfrontiert sind. Sie ist ein wertvolles Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend mobilen Welt. Aurore Calvi, Geschäftsführerin bei OmniTrust, einem Mitglied des Kreston-Netzwerks in Luxemburg, berichtet über ihre Erfahrungen.

1. Wer gilt als Expatriate-Mitarbeiter?

Ein “Expatriate” ist eine Person, die außerhalb Luxemburgs angestellt oder von einem ausländischen Unternehmen zur Arbeit in Luxemburg abgestellt wird. Im Gegensatz zu Grenzgängern, die täglich pendeln, ziehen Expatriates um und werden in Luxemburg steuerlich ansässig.

Diese hochqualifizierten Profile spielen eine entscheidende Rolle bei der Innovation, der technologischen Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Schlüsselsektoren wie Finanzen, Technik und Forschung.

2. Eine neue attraktive Steuerregelung ab 2025

Die wichtigsten Vorteile:

– 50 % Steuerbefreiung auf das jährliche Bruttogehalt, begrenzt auf 400.000 € (ohne Sachleistungen).

– Gültig für bis zu 8 Jahre, was mittelfristige Steuerstabilität gewährleistet.

– Vereinfachtes Verwaltungsverfahren, das keine vorherige Genehmigung erfordert; der Arbeitgeber leitet den Prozess ein.

Zulassungskriterien:

Um die Steuerregelung für Expatriates in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere kumulative Bedingungen erfüllt sein:

  • Steuerlicher Wohnsitz: Der Arbeitnehmer muss bei Antritt seiner Stelle einen steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg haben.
  • Kein aktueller Bezug zu Luxemburg: Die Person darf in den letzten fünf Jahren vor ihrer Ankunft nicht in Luxemburg steuerlich ansässig oder beschäftigt gewesen sein.
  • Geografische Entfernung: Der Arbeitnehmer muss während dieser fünf Jahre mehr als 150 Kilometer von der luxemburgischen Grenze entfernt gewohnt haben.
  • Mindestgehalt: Das Jahresbruttogehalt muss mindestens 75.000 € betragen, ohne nicht steuerpflichtige Bestandteile.
  • Arbeitsort: Mindestens 75% der Arbeitszeit muss in Luxemburg verbracht werden.
  • Unternehmensquote: Nicht mehr als 30% der gesamten Belegschaft eines Unternehmens können von der Regelung profitieren.

3. Ein strategisches Instrument für Arbeitgeber

Diese Regelung ist ein wirksames Instrument zur Anwerbung internationaler Talente. Sie ermöglicht es Unternehmen, die in Luxemburg ansässig (oder dort tätig) sind, attraktive Nettovergütungspakete anzubieten, ohne ihre Gesamtarbeitskosten zu erhöhen. Seine Einfachheit ist ein zusätzlicher Vorteil, insbesondere für multinationale Konzerne, die es gewohnt sind, komplexe Mobilitätsprozesse zu verwalten. Sie ermöglicht es ihnen auch, im Vergleich zu anderen europäischen Rechtsordnungen wettbewerbsfähig zu bleiben.

4. Wie steht Luxemburg im Vergleich zu seinen Nachbarländern da?

LandDauerWichtigster SteuervorteilWichtige Bedingungen
LuxemburgBis zu 8 Jahre50% Freistellung des Bruttogehalts (max. 400.000 €)Ausländische Miete, muss steuerlich ansässig werden, wohnte >150km entfernt
FrankreichBis zu 8 JahreTeilweise Befreiung von Einkünften im Zusammenhang mit ExpatriierungIn den letzten 5 Jahren nicht in Frankreich steuerlich ansässig
Belgien5 + 3 Jahre30 % Befreiung über einen SonderfreibetragKein Wohnsitz oder Tätigkeit in Belgien in den letzten 5 Jahren
NiederlandeBis zu 5 JahreVerringerung des Freibetrags für einen Teil des Gehalts (30%, 20%, 10%)Aus dem Ausland rekrutiert

Luxemburg zeichnet sich durch eine klare, großzügige und einfach anzuwendende Regelung aus: keine komplexen Berechnungen, keine versteckten Schwellenwerte – nur eine transparente und unkomplizierte Befreiung.

5. Ein ausgewogenes, aber kontrolliertes Regime

Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich, aber die luxemburgische Verwaltung für direkte Steuern (ACD) kann anschließend Prüfungen durchführen. Arbeitgeber müssen daher alle Belege während der gesamten Dauer der Regelung aufbewahren.

Arbeitnehmer, die bereits vor 2025 in Luxemburg arbeiten, können sich für die neue Regelung entscheiden. Diese Entscheidung ist jedoch unwiderruflich und sollte sorgfältig überlegt werden, idealerweise mit professioneller Steuerberatung.

6. Warum nach Luxemburg ziehen?

Abgesehen von den steuerlichen Vorteilen bietet Luxemburg ein äußerst günstiges Umfeld für internationale Fachkräfte. An der Kreuzung von Belgien, Frankreich und Deutschland gelegen, dient es als strategischer Stützpunkt für internationale Unternehmen, die auf allen europäischen Märkten tätig sind.

Das Land bietet ein sicheres, mehrsprachiges und kosmopolitisches Lebensumfeld mit Arbeitskräften aus über 170 Nationalitäten. Die moderne Infrastruktur, einschließlich internationaler Schulen, erleichtert den Umzug von Familien. Die Arbeitsgesetze sind transparent und stabil, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer beruhigend ist.

In Kombination mit seiner starken Wirtschaft, der Nähe zu den europäischen Institutionen und dem dynamischen Finanz- und Technologiesektor ist Luxemburg ein überzeugendes Argument. Die Steuerregelung für Expatriates ist einer von mehreren Anreizen, die das Land zu einem äußerst wettbewerbsfähigen und einladenden Ziel machen.

7. Schlussfolgerung

Durch diese neue Regelung stärkt Luxemburg seine Rolle als europäische Drehscheibe für internationale Talente. Durch die Kombination von Steueranreizen, administrativer Einfachheit und einem klaren rechtlichen Rahmen erfüllt das modernisierte System die Bedürfnisse von Unternehmen, die sich bei der Anwerbung hochqualifizierter Fachkräfte wachsenden Herausforderungen gegenübersehen.

Sie ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung der langfristigen Ansiedlung von strategischen Profilen und zur Unterstützung der internationalen Geschäftsentwicklung.

Für Unternehmen oder Freiberufler, die an einer Verlagerung nach Luxemburg oder an einer Geschäftstätigkeit in Luxemburg oder an der Anwendung der Steuerregelung für Expatriates interessiert sind, kann Kreston den Kontakt zu einem lokalen Berater herstellen, der die individuelle Situation beurteilen und während des gesamten Prozesses maßgeschneiderte Beratung bieten kann.