Bahnhofstraße 1
January 27, 2025
January 27, 2025
January 14, 2025
November 8, 2024
Im Januar 2025 werden die deutschen Verrechnungspreisvorschriften strengere Dokumentationspflichten mit kürzeren Fristen und höheren Strafen bei Nichteinhaltung vorschreiben. Diese Änderungen bedeuten, dass Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen sich rigoros darauf vorbereiten müssen, die neuen Standards zu erfüllen. Andreas Katz und Anna Kupprion von Kreston Bansbach erläutern die Einzelheiten dieser Änderungen in ihrem kürzlich erschienenen Artikel in der International Tax Review, den wir hier zusammenfassen, um Steuerteams und grenzüberschreitenden Unternehmen zu helfen, die Nase vorn zu haben.
Der deutsche Rahmen für die TP-Dokumentation folgt dem dreistufigen Modell der OECD, das ein lokales Dossier, ein Hauptdossier und einen länderspezifischen Bericht (CbCr) umfasst. Viele Unternehmen dürften mit dieser Struktur bereits vertraut sein, aber die neuen Regeln verschärfen die Einreichungsfristen und die Anforderungen an die Dokumentationsbereitschaft. Hier ein genauerer Blick darauf, was sich ändert.
Die neuen Regeln ermächtigen die deutschen Steuerbehörden, jederzeit TP-Dokumentation anzufordern, mit einer verkürzten Einreichungsfrist von 30 Tagen. Dazu gehört die Bereitstellung einer detaillierten Transaktionsmatrix, einer Stammdatei und jeglicher Dokumentation für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle innerhalb von 30 Tagen nach einer Steuerprüfungsanordnung. Diese verkürzten Fristen bedeuten, dass Unternehmen auf Prüfungen vorbereitet sein müssen, da Anfragen nun auch außerhalb von Standardprüfungen erfolgen können.
Die aktualisierten deutschen Vorschriften sehen auch härtere Strafen für die verspätete oder unvollständige Einreichung von Unterlagen vor. Nach den neuen Vorschriften werden die Strafen einheitlicher angewandt. Für fehlende oder unbrauchbare Unterlagen werden Zuschläge von 5 % bis 10 % des geschätzten steuerpflichtigen Einkommens erhoben, und für verspätet eingereichte Unterlagen werden Tagessätze erhoben. Diese Änderung könnte kostspielig sein, insbesondere für Unternehmen, die sich bisher auf verlängerte Fristen verlassen haben.
Bei unzureichenden oder fehlenden Steuerunterlagen sind die deutschen Behörden nun befugt, ein höheres zu versteuerndes Einkommen anzunehmen und das Unternehmen aufzufordern, dies zu widerlegen. Diese Vermutung birgt erhebliche Risiken für Steuerpflichtige, die die Vorschriften nicht einhalten. Dies zeigt, wie wichtig es ist, umfassende und genaue Unterlagen zu erstellen.
Da zu erwarten ist, dass die Einhaltung von Steuergesetzen noch stärker in den Fokus der deutschen Steuerbehörden geraten wird, sollten internationale Unternehmen ihre Dokumentation im Voraus vorbereiten. Andreas Katz und Anna Kupprion empfehlen, proaktiv alle außergewöhnlichen Transaktionen zu erfassen und die Dokumentation sorgfältig vorzubereiten, um die kostspieligen Folgen einer Nichteinhaltung zu vermeiden.
Da sich das TP-Umfeld in Deutschland ständig weiterentwickelt, ist eine gründliche und aktuelle Dokumentation unerlässlich, um diese erhöhten Risiken und Strafen zu vermeiden.
Lesen Sie den vollständigen Artikel von Andreas Katz und Anna Kupprion auf International Tax Review hier.
Wenn Sie mehr über Verrechnungspreise und internationale Steuern erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Anna Kupprion ist Steuerberaterin bei Kreston Bansbach (Deutschland).
Sie beginnt ihre Karriere bei einer Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und kam 2017 zu Kreston Bansbach.
Sie bietet fachkundige Beratung zu internationalen Steuerfragen (insbesondere zu Verrechnungspreisen) und arbeitet auch an internationalen Steuerfragen wie Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuer und kann Sie bestmöglich unterstützen.”
Andreas studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim (Stuttgart) und schloss als Diplom-Ökonom ab. Er kam 2010 zu Kreston Bansbach und begann in der Wirtschaftsprüfung. Nach bestandenem Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamen wechselte er 2015 in die Steuerabteilung von Kreston Bansbach und konzentriert sich seither auf die internationale Besteuerung, insbesondere Verrechnungspreise, für eine Vielzahl von Mandanten aus unterschiedlichen Branchen. Zu seinen Hauptarbeitsgebieten gehören die Planung von Verrechnungspreisen, die Dokumentation von Verrechnungspreisen, die Unterstützung von Kunden bei Steuerprüfungen und die Überwachung von Verständigungsverfahren. Neben Verrechnungspreisen bearbeitet er auch andere internationale Steuerfragen, z.B. im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuern, Fragen der nationalen Besteuerung in Deutschland sowie Due Diligence und Mergers & Acquisitions.
August 22, 2024
Die jüngsten Änderungen im Bereich der Verrechnungspreise in Deutschland haben erhebliche Änderungen im Verfahrensrecht des Landes mit sich gebracht, die insbesondere die Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation betreffen.
Diese neuen Verordnungen werden in Kraft treten:
Angesichts der Tatsache, dass frühere Steuerzeiträume, einschließlich derjenigen, die bis ins Jahr 2018 zurückreichen, auch im Jahr 2025 noch Gegenstand von Steuerprüfungen sein können, haben diese neuen Vorschriften einen breiten Anwendungsbereich, so dass es für Steuerzahler unerlässlich ist, umfassend informiert und vorbereitet zu sein.
Bisher wurde die Verrechnungspreisdokumentation in der Regel nur im Rahmen von Steuerprüfungen angefordert, wobei eine Frist von 60 Tagen (bzw. 30 Tagen bei außergewöhnlichen Transaktionen) nach der Anforderung durch einen Steuerprüfer galt. Die neuen Vorschriften ermächtigen die Steuerbehörden, die Verrechnungspreisdokumentation jederzeit anzufordern, auch außerhalb einer formellen Prüfung und ohne besonderen Anlass. Deutsche Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen müssen nun jederzeit bereit sein, die Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen.
Die derzeitige Frist von 60 Tagen (30 Tage für außergewöhnliche Transaktionen) für die Einreichung der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation wird nach den neuen Regeln auf 30 Tage verkürzt.
Bei einer Steuerprüfung werden die Steuerzahler nicht mehr gesondert zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumenten aufgefordert. Stattdessen müssen sie die Dokumentation innerhalb von 30 Tagen nach der Ankündigung der Steuerprüfung einreichen, also lange bevor der Prüfer tatsächlich mit der Prüfung beginnt. Diese Änderung macht es erforderlich, dass die Steuerzahler ihre Unterlagen im Voraus vorbereiten, da das 30-Tage-Fenster wahrscheinlich nicht genügend Zeit für eine angemessene Vorbereitung bietet. Verlängerungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt.
Die neuen Vorschriften sehen strengere Strafen für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation vor. Bisher wurden Zuschläge aufgrund des Ermessensspielraums der Prüfer nur selten durchgesetzt. Nach den neuen Vorschriften wird dieser Ermessensspielraum jedoch erheblich eingeschränkt. Wird die Dokumentation nicht eingereicht oder als unbrauchbar erachtet, können Zuschläge in Höhe von %-10% des zusätzlichen Einkommens (mit einem Minimum von EUR 5.000) erhoben werden. Verspätete Einreichungen können Zuschläge von bis zu 1 Million Euro nach sich ziehen, mindestens jedoch 100 Euro für jeden Tag der Fristüberschreitung. Außerdem können fehlende oder unbrauchbare Unterlagen dazu führen, dass die Steuerbehörden die Steuerbemessungsgrundlage schätzen, was zu erheblichen zusätzlichen Steuerschulden führen kann.
Wir raten dringend dazu, die in Deutschland geltenden Schwellenwerte für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation (einschließlich Master- und Local Files) zu überprüfen, wenn Ihre deutschen Unternehmen grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen, insbesondere für noch nicht geprüfte Jahre.
Wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, ist es ratsam, die notwendigen Unterlagen im Voraus vorzubereiten, um die Einhaltung der 30-tägigen Einreichungsfrist zu gewährleisten, sobald eine Prüfungsanordnung nach dem 31. Dezember 2024 erlassen wird.
Master-Datei | Lokale Datei | |
Deutsche Schwellenwerte | Einzelumsatz des deutschen Unternehmens > 100 Millionen EUR | Gesamtes Entgelt für Lieferungen> 6 Mio. EUR und/oder Gesamtvergütung für sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen, Darlehensbeziehungen, Lizenzen, Beteiligungen usw.) > 0,6 Mio. EUR Bitte beachten Sie, dass die erhaltenen und die erbrachten Lieferungen/Dienstleistungen zusammengezählt werden müssen. Nur grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Parteien sind bei den Schwellenwerten zu berücksichtigen. Transaktionen zwischen inländischen Mitgliedern einer Gruppe sind nicht relevant. |
Wenn Sie daran interessiert sind, in Deutschland Geschäfte zu machen, kontaktieren Sie uns bitte hier.
April 11, 2024
January 10, 2024
Andreas Katz, Senior Associate Partner bei Kreston Bansbach, teilt seine Sicht auf den Markt und die wichtigsten Erkenntnisse über Investitionen in Deutschland im Jahr 2024.
Deutschland gilt als das europäische Kraftzentrum für Innovation und industrielle Stärke. In der ersten Hälfte des Jahrzehnts wurde dieser lange gehaltene Ruf in Frage gestellt, wobei das schleppende Wachstum in den letzten drei Jahren auf die Schwierigkeiten der verarbeitenden Industrie zurückzuführen ist. Mit Blick auf das Jahr 2024 verändert sich jedoch die Dynamik der Geschäftstätigkeit in Deutschland, die von neuen Herausforderungen und Chancen geprägt ist.
Eine der wichtigsten Fragen, mit denen Unternehmen heute konfrontiert sind, ist die Frage, ob sie sich zum Schutz ihrer Wertschöpfungskette von China abwenden und auf europäische Zulieferer umstellen sollen. Katz stellt fest: “Unsere Kunden bei Bansbach, meist mittelständische Konzerne, schließen oft Verträge mit Drittanbietern innerhalb Europas ab, um Logistikkosten zu sparen. Die Tochtergesellschaften dieser mittelständischen Konzerne in asiatischen Ländern wie China konzentrieren sich häufig auf den Vertrieb und eine begrenzte Montagetätigkeit und nicht auf die Produktion. Zwar haben sich einige Kunden innerhalb ihrer Lieferantenbasis von bestimmten Ländern wie China abgewandt, da die politischen Risiken nun stärker gewichtet werden, doch ist dies kein wesentlicher Trend innerhalb unserer Kundenbasis bei Bansbach.”
Dieser Trend unterstreicht eine strategische Verlagerung hin zur Lokalisierung, wobei die Nähe und die Kostenvorteile innerhalb der Europäischen Union genutzt werden. Katz stellt jedoch auch klar: “Einige Kunden haben sich von Ländern wie China abgewandt… dies ist jedoch kein wesentlicher Trend innerhalb unseres Kundenstamms bei Bansbach.” Dies deutet darauf hin, dass einige Unternehmen zwar ihre Zuliefererbasis diversifizieren, dieser Wandel aber nicht weit verbreitet ist, was einen differenzierteren Ansatz für das Lieferkettenmanagement nahelegt.
Katz weist auf die Zunahme von Verrechnungspreisen bei Steuerprüfungen hin: “Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird und dass Verrechnungspreisfragen bei Steuerprüfungen häufig im Vordergrund stehen werden. Er warnt vor den finanziellen Risiken, die mit der Nichteinhaltung der Vorschriften verbunden sind: “Wenn die Verrechnungspreisgestaltung eines Konzerns nicht mit den geltenden internationalen und nationalen Standards übereinstimmt und ein Konzern seine Verrechnungspreise nicht aktiv überwacht, können die Feststellungen bei diesen Steuerprüfungen schnell sehr hohe Beträge erreichen.”
Katz unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Verrechnungspreise “aktiv zu überwachen”. Sein Rat ist klar: Sorgen Sie für die Einhaltung der internationalen und nationalen Normen, um das Risiko erheblicher finanzieller Auswirkungen zu mindern.
Die Energielandschaft war schon immer ein Eckpfeiler der industriellen Tätigkeit, und die jüngsten geopolitischen Ereignisse haben dies deutlich gemacht. Katz weist auf die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf die Energiepreise hin, die insbesondere für energieintensive Industrien eine Herausforderung darstellen. Er stellt fest: “Der Verlust von [cheap energy from Russian gas] ist eine große Herausforderung, die in den kommenden Jahren eines der bestimmenden Themen für die industrielle Entwicklung in Deutschland sein könnte.” Diese Situation verlangt von den Unternehmen strategische Weitsicht, insbesondere bei der Planung von Energiekostenschwankungen und der Erkundung nachhaltiger Alternativen.
Für Unternehmen, die nach Deutschland expandieren wollen, gibt Katz ein Wort der Vorsicht und einen Ratschlag. “Stellen Sie sicher, dass sie die Verrechnungspreisvorschriften einhalten und ihre Verrechnungspreise aktiv verwalten”, rät er. “Da es nicht immer möglich ist, die sich daraus ergebende Doppelbesteuerung mit allen Ländern zu lösen, kann dies zu einer endgültigen Doppelbesteuerung führen und stellt daher ein erhebliches finanzielles Risiko dar.”
Wenn Sie weitere Informationen zur Geschäftstätigkeit in Deutschland wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
February 8, 2023
Mit Dr. Altmann in Überlingen, der Steuerberatungsgesellschaft Böttinger in Frickingen-Altheim und der Bodensee Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat BANSBACH zum 1. Januar 2023 starke Partner in der Wachstumsregion Bodensee gewonnen.
Mit insgesamt 35 Kolleginnen und Kollegen werden WP/StB Dr. Michael Altmann und WP/StB Wendelin J. Böttinger ihre jeweiligen Standorte leiten und gemeinsam mit StB Olaf Gläser für die Entwicklung der Bodenseeregion verantwortlich sein. Die Bodensee Treuhand wird neben der BANSBACH GmbH die Wirtschaftsprüfung durchführen. Dieser Zusammenschluss ermöglicht es BANSBACH, seine umfassenden Beratungsleistungen im Bodenseeraum mit Kontinuität durch feste Ansprechpartner und Personal anzubieten. Zu den Dienstleistungen gehören Buchhaltung, Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen, buchhaltungs- und prüfungsbezogene Beratungsdienste, nationale und internationale Steuer- und Rechtsberatung, Transaktionsdienste und Unternehmensberatungsdienste für Finanzvorstände.
Für weitere Informationen über das anhaltende Wachstum von BANSBACH und die Geschäftstätigkeit in Deutschland klicken Sie bitte hier.
October 31, 2022
March 23, 2022
September 29, 2021
September 21, 2021