Nicht-Residenten in Belgien müssen bis zum 22. November eine Online-Steuererklärung abgeben
November 19, 2024
OmniTrust hat einen umfassenden Leitfaden erstellt, um nicht in Belgien ansässigen Personen zu erklären, wie sie ihre Steuern online erklären können. Sie können den vollständigen Artikel lesen, indem Sie hier klicken, oder eine kurze Zusammenfassung unten sehen.
Steuer für Nichtansässige (NRT) in Belgien
Gebietsfremde, die Einkommen aus belgischen Quellen beziehen, wie Gehälter, Renten oder Mieten, unterliegen der Steuer für Gebietsfremde (NRT), die wie die persönliche Einkommensteuer berechnet wird. Dies gilt für Personen mit Wohnsitz oder Hauptsitz im Ausland, die nicht im nationalen belgischen Register eingetragen sind. Gebietsfremde mit belgischen Einkünften, die im Ausland leben oder sich zu Arbeits- oder Studienzwecken vorübergehend in Belgien aufhalten, müssen eine “Steuererklärung für Gebietsfremde” abgeben.
Wer muss das NRT einreichen?
Die NRT gilt für Nicht-Residenten, die Einkommen aus belgischen Quellen beziehen und entweder im Ausland wohnen oder sich vorübergehend in Belgien aufhalten (für Arbeit, Studium oder andere Zwecke). Wenn Sie in diese Kategorie fallen, müssen Sie eine Steuererklärung für Nicht-Residenten abgeben.
Legale Lebensgemeinschaften und Ehepaare
Für die Zwecke der NRT werden rechtmäßige Lebenspartner wie verheiratete Personen behandelt. Um als rechtmäßige Lebensgemeinschaft anerkannt zu werden, müssen zwei Personen eine Erklärung bei ihrem örtlichen Gemeindeamt einreichen, die dieselben rechtlichen Kriterien erfüllt wie die des belgischen Rechts. Auch ausländische Lebenspartnerschaftsvereinbarungen müssen den belgischen Standards entsprechen. In der Regel reichen verheiratete Paare und rechtmäßige Lebensgefährten eine gemeinsame Erklärung ein, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, wie z.B. das Jahr der Eheschließung, die Erklärung des Zusammenlebens, Scheidung, Trennung oder der Tod eines Partners. In Fällen, in denen nur ein Partner über ein NRT-Einkommen verfügt und der andere Partner ein ausländisches oder steuerfreies Einkommen von mehr als 12.550 € hat, sind getrennte Erklärungen erforderlich.
Einkommen der Kinder und Erklärungen der Eltern
Eltern, die einen Rechtsanspruch auf das Vermögen ihrer minderjährigen Kinder haben, müssen das steuerpflichtige Einkommen aus diesem Vermögen in ihren Erklärungen angeben. Bei einem gemeinsamen Anspruch muss jeder Elternteil die Hälfte des steuerpflichtigen Einkommens angeben. Hat ein Elternteil das alleinige Anrecht, muss er das gesamte Einkommen angeben. Einkünfte aus Kinderarbeit oder Unterhaltszahlungen werden jedoch auf den Namen der Kinder und nicht auf den der Eltern angegeben. Außerdem sind Unterhaltszahlungen für nicht ansässige Kinder von der Steuererklärung ausgeschlossen.
Welches Einkommen ist betroffen?
Nichtansässige müssen alle Einkünfte aus belgischen und ausländischen Quellen angeben. Belgische Einkünfte, die von der Steuer befreit sind, und ausländische Einkünfte unterliegen nicht der Steuer für Nichtansässige. Wenn Sie oder Ihr Ehepartner in Belgien Mietimmobilien besitzen, müssen Sie alle Immobilien angeben. Das Immobilieneinkommen basiert auf dem Nettokatastereinkommen (NKI) und nicht auf der tatsächlichen Miete. Wenn das Gesamt-NKI unter 2.500 € pro Jahr für jeden Ehepartner liegt, ist keine Steuer fällig, aber Sie müssen trotzdem eine Erklärung einreichen und auf dem Formular “Null” angeben.
Prozess der Deklaration
Nichtansässige müssen ihre Steuererklärung bis zum 22. November 2024 online über MyMinfin einreichen. Für eine gemeinsame Erklärung sind die Verbindungen beider Ehegatten erforderlich. Diejenigen, die keinen MyMinfin-Zugang haben, können eine vereinfachte Version mit einer belgischen nationalen Nummer einreichen, die keine Änderungen nach der Einreichung zulässt. Nach der Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung, ob eine Steuer geschuldet wird oder eine Erstattung fällig ist. Vergewissern Sie sich, dass Sie das vorbereitende Dokument ausgefüllt haben, bevor Sie die Erklärung einreichen.
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