Kreston NBB Saudi erhält die Genehmigung der saudischen Kapitalmarktaufsichtsbehörde
September 15, 2026
Kreston NBB Professional Consulting hat vom Vorstand der saudischen Kapitalmarktaufsichtsbehörde (CMA) die Genehmigung erhalten, Prüfungsdienstleistungen für Unternehmen zu erbringen, die der Aufsicht der Behörde unterliegen. Klicken Sie hier, um den vollständigen Artikel aufzurufen, oder lesen Sie die Zusammenfassung weiter unten.
Ein bedeutender Meilenstein für Kreston in Saudi-Arabien
Die Registrierung stellt einen wichtigen Meilenstein für Kreston NBB dar und stärkt die Markenpräsenz von Kreston Global in Saudi-Arabien, wodurch die Position des Unternehmens auf den Märkten für Wirtschaftsprüfung und professionelle Dienstleistungen weiter gefestigt wird.
Im Rahmen dieser Zulassung ist Kreston NBB berechtigt, Prüfungsaufträge für Unternehmen durchzuführen, die der Aufsicht der CMA unterliegen, gemäß den im Kapitalmarktgesetz und dessen Durchführungsbestimmungen festgelegten Bedingungen und Anforderungen. Die Gesellschaft wird in der Lage sein, Prüfungsaufträge für börsennotierte Unternehmen und Immobilieninvestmentfonds (REITs) zu übernehmen, sobald die entsprechenden zusätzlichen Bedingungen und Anforderungen erfüllt sind.
Förderung von Vertrauen und Transparenz auf dem saudischen Kapitalmarkt
Das Registrierungssystem der CMA für Wirtschaftsprüfer spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Vertrauen, Transparenz und Offenlegung auf dem gesamten saudischen Kapitalmarkt. Hochwertige Jahresabschlüsse und Finanzinformationen ermöglichen es Anlegern und anderen Interessengruppen, fundierte und zeitnahe Entscheidungen zu treffen.
Nach der Registrierung von Kreston NBB ist die Zahl der bei der CMA registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf 17 gestiegen; hinzu kommen 58 registrierte Wirtschaftsprüfer (CPAs).
Diese Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund, dass Saudi-Arabien den regulatorischen Rahmen für Prüfungsdienstleistungen für Kapitalmarktteilnehmer weiter stärkt. Im Jahr 2022 änderte die CMA ihre ursprünglich im Jahr 2018 erlassenen „Vorschriften zur Registrierung von Wirtschaftsprüfern für Unternehmen, die der Aufsicht der Behörde unterliegen“, mit dem Ziel, das Verfahren zur Registrierung von Wirtschaftsprüfern weiterzuentwickeln.
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