Geschäfte machen in Afghanistan
- Wie schnell kann ich ein Unternehmen gründen?
- Wie hoch ist die erforderliche Mindestinvestition?
- Wie kann ich Finanzmittel beschaffen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung meines Unternehmens?
- Welche Struktur sollte ich in Betracht ziehen?
- Welche Ratschläge können Sie mir hinsichtlich der Anforderungen in den Bereichen Lohnabrechnung und Steuern geben?
- Gibt es noch etwas, das ich wissen sollte?
Wie schnell kann ich ein Unternehmen gründen?
| Die Eintragung eines Unternehmens im Zentralen Unternehmensregister Afghanistans dauert in der Regel zwei Tage, sofern alle Unterlagen vollständig sind und die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind.
Quelle: MoIC – Gewerbezulassung |
Wie hoch ist die erforderliche Mindestinvestition?
Anfangsinvestition: In Afghanistan besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung einer Anfangsinvestition. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, bei der Registrierung beim afghanischen Zentralregister für Unternehmen (ACBR) in ihrer Satzung anzugeben, dass ihr Mindeststammkapital 1.000.000 AFN beträgt.
Bestimmte regulierte Branchen, wie beispielsweise das Bankwesen, die Telekommunikation und das Baugewerbe, erfordern gemäß den Vorschriften des Ministeriums ein höheres eingezahltes Kapital.
In bestimmten Branchen ist für die Erteilung einer neuen Lizenz eine Bankbürgschaft in Höhe von 500.000 AFN erforderlich. Zu diesen Branchen zählen Handel, Logistik, Großbergbau, Versicherungen, Transit, Luftverkehr und Fracht; in allen anderen Branchen ist eine solche Bankbürgschaft nicht erforderlich.
Lizenzgebühr: Die Lizenzgebühren variieren je nach Art der Tätigkeit. Gemäß der offiziellen Gebührenordnung des MoIC betragen die jährlichen Lizenzgebühren für Unternehmen:
- Bergbauunternehmen: AFN 200.000
- Unternehmen für die Gewinnung von Erdölprodukten: AFN 300.000
- Sicherheitsdienstleistungsunternehmen: 1.000.000 AFN
- Privatschulen: 10.000 AFN
- Sonstiges: AFN 18.500
Quellen:
Wie kann ich Finanzmittel beschaffen?
Ein neu gegründetes Unternehmen wird in der Regel durch sein Stammkapital finanziert.
Unternehmen können bei privaten Banken einen Kredit erhalten, indem sie ein Grundstück oder ein Gebäude als Sicherheit stellen und eine gültige Gewerbeerlaubnis sowie weitere erforderliche Unterlagen vorlegen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung meines Unternehmens?
Um ein Unternehmen in Afghanistan zu gründen, erfolgt die Registrierung über das Afghanistan Central Business Registry (ACBR) unter der Zuständigkeit des Ministeriums für Industrie und Handel (MoIC).
Prozessschritte
- Reichen Sie die ersten Unterlagen bei der ACBR ein (Geschäftsplan, Büromietvertrag, Personalausweis/Reisepass, Fotos).
- Wählen Sie einen Firmennamen aus und prüfen Sie dessen Verfügbarkeit.
- Erstellen Sie die Gründungsunterlagen, einschließlich der Satzung und der Angaben zu den Gesellschaftern (für Gesellschaften).
- Reichen Sie den Antrag beim MoIC zur Prüfung und Genehmigung ein.
- Beantragen Sie eine Gewerbeberechtigung in der entsprechenden Kategorie (Industrie, Handel oder Dienstleistungen).
- Im Rahmen dieses Prozesses wird das Unternehmen oder
Außerdem wird eine zuständige Person benannt, die für die Beantragung einer Steueridentifikationsnummer (TIN), eines Postfachs und einer Telefonnummer zuständig ist.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Unternehmensarten zusätzlich zur ACBR-Genehmigung möglicherweise eine branchenspezifische Genehmigung des zuständigen Fachministeriums benötigen.
Welche Struktur sollte ich in Betracht ziehen?
In Afghanistan erkennt das Ministerium für Industrie und Handel (MoIC) verschiedene Rechtsformen an:
- Einzelunternehmen (Einzelunternehmerlizenz): Für Ein-Personen-Unternehmen die einfachste Form der Registrierung.
- Personengesellschaft: Für zwei oder mehr Personen, die gemeinsam unter gemeinsamer Eigentümerschaft und Haftung geschäftlich tätig sind.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC): Bietet Flexibilität und Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter.
- Aktiengesellschaft: Eine eigenständige juristische Person, die gemäß der Satzung gegründet wurde; geeignet für größere Unternehmen oder Unternehmen mit mehreren Eigentümern.
- Zweigstelle (ausländische Unternehmen): Ausländische Unternehmen können in Afghanistan eine Zweigstelle errichten. Eine Zweigstelle ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft. Sie muss beim MoIC/ACBR registriert werden.
Direkte Quelle:
Welche Ratschläge können Sie mir hinsichtlich der Anforderungen in den Bereichen Lohnabrechnung und Steuern geben?
- Standorte: Kabul ist das wichtigste Zentrum; Herat, Mazar-e-Sharif, Kandahar und Jalalabad sind aufstrebende Handelszentren.
- Die Gehaltsabrechnung und die Personalpraktiken in Afghanistan richten sich formal nach dem afghanischen Arbeitsgesetz, das Standards für Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsverfahren festlegt.
Steuerliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen:
Quellensteuern:
- Lohn- und Gehaltssteuer (monatlich; gestaffelte Sätze):
- AFN 0 – 5.000 → 0 %
- AFN 5.001 – 12.500 → 2 %
- AFN 12.501 – 100.000 → 10 %
- AFN 100.000 und mehr → 20 %
- Quellensteuer für Auftragnehmer:
- 2 % für zugelassene Auftragnehmer (mit TIN)
- 7 % für nicht registrierte Auftragnehmer
- Quellensteuer auf Mieteinnahmen (monatlich):
- AFN 0 – 9.999 → 0 %
- AFN 10.000 – 100.000 → pauschal 10 %
- AFN 100,00 und mehr → pauschal 15 %
- Quellensteuer auf Zinsen/Dividenden:
- pauschal 20 %
Umsatzsteuer:
- Berechnet auf Basis des Bruttoumsatzes vor jeglichen Abzügen
- Preise:
- 2 % im Industriesektor
- 5 % bei Fluggesellschaften und im regulären Gastgewerbe
- 10 % in der Telekommunikationsbranche und im gehobenen Gastgewerbe
- 4 % auf alle sonstigen Geschäfte
- Kann als Abzug vom steuerpflichtigen Nettogewinn geltend gemacht werden
Körperschaftssteuer:
- 20 % Pauschalsatz auf den steuerpflichtigen Nettogewinn
MEHRWERTSTEUER
- k. A. – Das Gesetz wurde verabschiedet, ist jedoch derzeit noch nicht in Kraft getreten
Berichterstattung:
- Monatliche Meldungen zu Lohnabgaben, Miete und Quellensteuer für Auftragnehmer.
- Vierteljährliche Meldungen zur BRT-Steuer.
- Jährliche Körperschaftsteuererklärungen mit Belegen.
- Nichtregierungsorganisationen müssen dem Wirtschaftsministerium darüber hinaus halbjährliche Projektberichte vorlegen.
Steuerbescheinigung:
- Steuerpflichtige müssen jährlich eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung einholen
- Steuerpflichtige unterliegen zudem Steuerprüfungen
Gibt es noch etwas, das ich wissen sollte?
Anleger sollten sich bewusst sein, dass Afghanistan Investitionserleichterungen und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen hat, die darauf abzielen, das Wachstum des Privatsektors zu fördern.
Kernpunkte:
- Genehmigungsverfahren für Nichtregierungsorganisationen (NGOs): Lokale und internationale NGOs müssen sich beim Wirtschaftsministerium (MoE) registrieren lassen und eine Genehmigung einholen. Die Registrierungsgebühren betragen 50.000 AFN für lokale NGOs und 5.000 USD für internationale NGOs. Die Genehmigungen für NGOs sind alle drei Jahre zu verlängern.
- Investitionsmöglichkeiten: Unter der Aufsicht des MoIC stehen vereinfachte Genehmigungs- und Registrierungsverfahren für neue Unternehmen zur Verfügung, verbunden mit Anreizen für berechtigte Investoren.
- Rechtlicher Schutz: Verträge und Rechtsstreitigkeiten unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums; für ausländische Investoren stehen Informationen in englischer Sprache zur Verfügung.
- Gewinnrückführung: Gewinne können frei ins Ausland transferiert werden, unterliegen jedoch einer Dividendenquellensteuer.
- Abzugsfähigkeit von Dividenden: Dividenden können vom steuerpflichtigen Nettogewinn abgezogen werden (um eine Doppelbesteuerung der Aktionäre zu vermeiden), sofern zum Zeitpunkt der Auszahlung die entsprechende Steuer einbehalten wurde.
- Zugang zu Bankdienstleistungen: Banken sind in der Lage, Einlagen entgegenzunehmen, inländische und internationale Überweisungen durchzuführen sowie Kredite zu vergeben. Die Afghan Credit Guarantee Foundation (ACGF) unterstützt die Kreditvergabe durch Kreditbürgschaften.
- Unterstützung durch die Botschaft: Die afghanischen Botschaften im Ausland (Doha, Dubai usw.) unterstützen Investoren bei der Registrierung und der Abstimmung mit dem MoIC.
- Erläuterung zu den Sanktionen: Gegen Afghanistan gelten keine umfassenden, landesweiten Sanktionen; die Allgemeingenehmigung Nr. 20 der OFAC gestattet gewöhnliche geschäftliche Transaktionen, sofern diese keine gesperrten Personen oder Organisationen betreffen.
Quellen:
Unsere Firmen in Afghanistan
Wie kann Kreston Ihr Geschäft ausbauen?
Wählen Sie Ihren Unternehmenstyp:
Neueste Nachrichten
Aktuelles zu Steuern, Regulierung und Arbeitsrecht in Nigeria
Was Unternehmen und Arbeitgeber über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Steuern, Regulierung und Arbeitsrecht in Nigeria wissen müssen.
Globale Mindeststeuer: Die Ausnahme der USA
Jelena Mihic von Bloomberg Tax untersucht, wie die Ausnahmeregelung für die USA von den globalen Mindeststeuerregeln der OECD die weltweite Steuerpolitik neu gestalten könnte.
Liza Robbins wurde von der IAB zur „Accounting Leader of the Year 2026“ gekürt
London, Großbritannien – Kreston Global gibt mit Stolz bekannt, dass seine Geschäftsführerin, Liza Robbins, vom International Accounting Bulletin (IAB) zur „Accounting Leader of the Year“ ernannt wurde. Damit werden ihre herausragende Führungsrolle, ihr weltweiter Einfluss und ihr Beitrag zum Berufsstand der Wirtschaftsprüfer gewürdigt.