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Geschäfte machen in Mauretanien

How quickly can I set up a business?

Die Eintragung eines Unternehmens in Mauretanien kann innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

What is the minimum investment needed?

Bei einer Zweigniederlassung gibt es kein Grundkapital.

Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es kein Mindestkapital. Sie können den von Ihnen gewünschten Betrag angeben.

Für ein anonymes Unternehmen ist ein Mindestkapital von 500.000 MRU erforderlich.

How can I raise finance?

Über die Muttergesellschaft oder die Aktionäre.

What are the legal requirements for setting up my business?

Es gibt zwei (2) Möglichkeiten, sich zu entscheiden:

Entweder ein Unternehmen nach mauretanischem Recht, das eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, oder eine Aktiengesellschaft oder eine Zweigniederlassung, die aus der Muttergesellschaft hervorgegangen ist.

Für die Registrierung der gewünschten Struktur in Mauretanien sind drei (3) Maßnahmen zu ergreifen:

– Vorbereitung und Übermittlung der von den Vertretern der Aktionäre des zu gründenden Unternehmens ordnungsgemäß unterzeichneten Rechtsdokumente;
– Eintragung in das Handelsregister;
– Eintragung bei den zuständigen Behörden.

Die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt innerhalb von acht (8) Tagen nach Zustellung der ordnungsgemäß unterzeichneten Unterlagen.

Er muss sich bei den Vertretern der folgenden Verwaltungen, die beim “Guichet Unique” vertreten sind, anmelden: Nationale Sozialversicherungskasse (CNSS), Nationale Krankenversicherungskasse (CNAM) und Steuerbehörden, um eine Steueridentifikationsnummer (auf Französisch “Numéro identification fiscal” oder NIF genannt) zu erhalten.

What structure should I consider?

Wir raten Ihnen, eine Zweigstelle zu gründen. Sie eignet sich besser für Unternehmen, die ein Projekt von begrenzter Dauer durchführen wollen, außerdem ist ihre Verwaltung einfacher.

What advice can you give me in regards to payroll and taxation requirements?

Die Steuer auf Löhne und Gehälter wird auf das Einkommen aus Löhnen und Gehältern und den damit verbundenen Zulagen (Bruttogehalt) erhoben.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Quellensteuer auf das zu versteuernde Entgelt gemäß der progressiven Skala mit einem Freibetrag von 6.000 MRU pro Gehalt einzubehalten:

– Bruttolohn kleiner oder gleich MRU 9.000, 15%;
– Bruttolohn größer als MRU 9.000 und kleiner oder gleich MRU 21.000, 25% und
– Bruttolohn größer als MRU 21.000, 40%.

Für Sozialversicherungsbeiträge:

Die Beiträge zum Nationalen Sozialversicherungsfonds (CNSS) werden auf 16 % festgesetzt, die sich auf den Arbeitnehmer (1 %) und den Arbeitgeber (15 %) verteilen. Die Berechnungsgrundlage ist das tatsächliche Gehalt mit einer Obergrenze von 7.000 MRU.

Für den CNAM beträgt die Berechnungsgrundlage 9 % des Bruttogehalts, d. h. 5 % (Arbeitgeberanteil) und 4 % (Arbeitnehmeranteil).

Is there anything else that I should know?

Die Steuer auf Löhne und Gehälter muss bis zum 15. eines jeden Monats gezahlt werden.

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zum 15. des Monats gezahlt werden, der auf das Quartal folgt, in dem die Gehälter gezahlt werden.

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