Luxemburgs Wohnungsmarkt: Steuer- und Gesetzesänderungen 2024
November 28, 2024
Das Gesetz vom 22. Mai 2024 über die Erholung des Wohnungsmarktes zielt darauf ab, den luxemburgischen Immobilienmarkt wiederzubeleben, der sich aufgrund steigender Zinsen und Baukosten verlangsamt hat. Es sieht steuerliche und gesetzliche Maßnahmen vor, die 2024 in Kraft treten sollen. Lesen Sie den vollständigen Artikel von OmniTrust hier, oder lesen Sie die Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen unten.
Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen
- Reduzierte Besteuerung im Jahr 2024: Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 werden Veräußerungsgewinne aus Immobilien, die länger als zwei Jahre gehalten werden, mit 25 % des Gesamtsteuersatzes (maximal 10,5 %) besteuert, ohne dass die Freibeträge des Beschäftigungsfonds beeinträchtigt werden.
- Änderungen ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 kommen nur noch Immobilien, die länger als fünf Jahre gehalten werden, für langfristige Kapitalgewinne in Frage. Immobiliengewinne, die fünf Jahre oder weniger gehalten werden, werden nach der kurzfristigen Regelung besteuert.
Mieteinnahmen und Freibeträge
Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Organisationen, die Sozialmietwohnungen verwalten, eine 90%ige Steuerbefreiung auf Mieteinnahmen, gegenüber 75% im Jahr 2023. Zusätzlich gibt es einen 4%igen Zuschuss zu den Baukosten für eine Abschreibung von bis zu 250.000 € für Mietwohnungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 in einem zukünftigen Stadium der Fertigstellung erworben werden.
Finanzierung des Hauptwohnsitzes
Ab dem Jahr, in dem der Mietwert berechnet wird, sind die Zinsabzüge für Schulden für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes in den ersten fünf Jahren auf 4.000 € pro Person begrenzt, in den nächsten fünf Jahren auf 3.000 € und danach auf 2.000 €.
Neue Mietprämie
Arbeitgeber können Arbeitnehmern unter 30 Jahren eine steuerfreie Mietprämie in Höhe von 25 % der Prämie gewähren, und zwar bis zur Höhe der monatlichen Miete (ohne Nebenkosten) oder 1.000 €, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Steuergutschrift für Mieteinnahmen
Investoren können eine Steuergutschrift von bis zu 20.000 € auf Registrierungs- und Umschreibungsgebühren für Mietimmobilien beantragen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 per Notarvertrag erworben werden.
Wiedereinführung der aufgeschobenen Kapitalerträge
Die Regelung, die den Aufschub der langfristigen Kapitalertragssteuer bei Reinvestitionen in ein neues Gebäude für die soziale Mietverwaltung ermöglicht, wird ab dem 1. Januar 2024 wieder aktiviert.
Ausnahmen für Übertragungen an öffentliche Einrichtungen und neue Begünstigte
Die Befreiung von Kapitalerträgen aus der Übertragung von Gebäuden an den Staat, die Gemeinden, die kommunalen Verbände und jetzt auch an den Wohnungsbaufonds wird erweitert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Immobilienmarkt anzukurbeln, indem sie Wohnungsinvestitionen attraktiver machen, den Bau neuer Wohnungen unterstützen, den Zugang für junge Menschen verbessern und den sozialen Wohnungsbau fördern.
Wenn Sie mehr über die Vorteile dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen erfahren möchten, kontaktieren Sie OmniTrust hier.