Geschäfte machen in Portugal
- Wie schnell kann ich ein Unternehmen gründen?
- Wie hoch ist die erforderliche Mindestinvestition?
- Wie kann ich Finanzmittel beschaffen?
- Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung meines Unternehmens?
- Welche Struktur sollte ich in Betracht ziehen?
- Welche Ratschläge können Sie mir hinsichtlich der Anforderungen in den Bereichen Lohnabrechnung und Steuern geben?
- Gibt es noch etwas, das ich wissen sollte?
Wie schnell kann ich ein Unternehmen gründen?
15-45 Tage
Wie hoch ist die erforderliche Mindestinvestition?
Die Höhe der Investition hängt vom Umfang des Projekts ab. Das Mindeststammkapital für eine Lda. (Sociedade por Quotas – Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beträgt 1 Euro pro Anteil. Das Mindeststammkapital für eine S.A. (Sociedade Anónima – Aktiengesellschaft) beträgt 50.000 Euro.
Wie kann ich Finanzmittel beschaffen?
Der Investor muss das gesamte Kapital einbringen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung meines Unternehmens?
Ausländische Investoren können in Portugal ohne jegliche Einschränkungen ein Unternehmen gründen.
Für ausländische Investoren und nicht ansässige Geschäftsführer besteht die Verpflichtung, eine Steueridentifikationsnummer zu beantragen.
Welche Struktur sollte ich in Betracht ziehen?
Niederlassung (eine Zweigstelle Ihres Unternehmens in Übersee):
• Keine eigenständige juristische Person, sondern eine Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft
• Keine beschränkte Haftung oder Abgrenzung der portugiesischen Geschäftsaktivitäten
• Wenn Sie eine Betriebsstätte in Portugal unterhalten, unterliegen die Gewinne aus dieser Betriebsstätte der portugiesischen Körperschaftsteuer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Company/Limited Liability Company, LDA):
• Bietet beschränkte Haftung und eine Abgrenzung der portugiesischen Geschäftsaktivitäten
• Vermittelt den Eindruck eines lokal ansässigen Unternehmens mit langjähriger Tradition
• Auf Unternehmensgewinne ist Körperschaftsteuer zu entrichten
• Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse prüfen lassen, wenn zwei der folgenden Bedingungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sind:
Der Umsatz des Unternehmens übersteigt 3.000.000,00 €
Die Bilanzsumme des Unternehmens übersteigt 1.500.000,00 €
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Unternehmens übersteigt 50
Partnerschaft (Sociedad Civil):
• Die Gesellschafter (Partner) haften unbeschränkt
• Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugewiesen, die dann persönlich Einkommensteuer auf diese Gewinne entrichten
• Der steuerliche Wohnsitz des Gesellschafters sowie der Ort, an dem die Gewinne der LLP entstehen, bestimmen, in welcher Gerichtsbarkeit und auf welche Weise diese Gewinne besteuert werden
Welche Ratschläge können Sie mir hinsichtlich der Anforderungen in den Bereichen Lohnabrechnung und Steuern geben?
Persönliche Einkommensteuer:
• Steuerpflichtige, die als in Portugal ansässig gelten, unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der portugiesischen Steuer
• Die derzeitigen Einkommensteuersätze in Portugal liegen zwischen 14,5 % und 48 %
• Die Kapitalertragsteuersätze liegen zwischen 28 % (in einigen Fällen 14 %) für Gebietsansässige und Gebietsfremde.
Soziale Sicherheit:
– Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen auch die portugiesische Sozialversicherung, die Segurança Social, bezahlen. Im Allgemeinen beträgt der derzeitige Prozentsatz des Bruttolohns für den Arbeitnehmer 11 % und für den Arbeitgeber 23,75 %.
– Portugal hat mit den EU-Ländern und vielen anderen Ländern ein Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Zahlung der portugiesischen Sozialversicherung befreit sind, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger dieser Länder für einen bestimmten Zeitraum nach Portugal entsandt wird und in seinem Heimatland weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Körperschaftssteuer:
• Der derzeitige Körperschaftsteuersatz auf dem portugiesischen Festland beträgt 19 % (15 % für die ersten 50.000 € der Steuerbemessungsgrundlage), auf der Insel Madeira betragen sie 13,3 % (10,5 % für die ersten 50.000 € der Steuerbemessungsgrundlage) und auf den Azoren 13,3 % (10,5 % für die ersten 50.000 € der Steuerbemessungsgrundlage).
MEHRWERTSTEUER:
– Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine “Waren- und Dienstleistungssteuer” auf Lieferungen und Leistungen, deren Normalsatz 23 % beträgt (auf Madeira 22 % und auf den Azoren 18 %). Wenn ein Unternehmen steuerpflichtige Leistungen erbringt, MUSS es für die Mehrwertsteuer registriert sein.
– Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen abzugeben, wenn der Jahresumsatz weniger als 650.000,00 € beträgt, oder monatliche Erklärungen, wenn der Jahresumsatz mehr als 650.001,00 € beträgt (Großunternehmen).
• Darüber hinaus sind große Unternehmen verpflichtet, Mehrwertsteuerbücher, die den ausgestellten und erhaltenen Rechnungen entsprechen, elektronisch über das elektronische Portal der portugiesischen Steuerbehörden einzureichen. Die Frist für die Übermittlung der Informationen beträgt 5 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum für ausgestellte Rechnungen und 5 Kalendertage ab dem Erfassungsdatum für erhaltene Rechnungen.
• Compliance-Anforderungen
Die Einreichung aller Steuererklärungen durch Unternehmen muss zwingend auf elektronischem Wege erfolgen.
Gibt es noch etwas, das ich wissen sollte?
Steuerliche Vorteile:
SIFID II (F+E) Diese Steuergutschriften können zu einem Satz von 32,5 % (in bestimmten Fällen 65 %) der im Steuerzeitraum getätigten F+E-Ausgaben und -Investitionen in Anspruch genommen werden.
DLRR und RFAI (Steuergutschrift über Investitionen, die in diesem und den nächsten Jahren realisiert werden. Für Ausgaben, die für technologische Innovationen und Industrieanlagen getätigt werden, wird eine Steuergutschrift von 25 % gewährt.
Die beiden oben genannten Gutschriften sind auf 50 % der zu zahlenden Bruttosteuer begrenzt. Mit dem Antrag DLRR kann jedoch ein eventueller Überschuss auf die folgenden 4 Jahre übertragen werden. Darüber hinaus können die Steuerbehörden die Rückerstattung der Steuergutschriften für F+E und TI (Cash Back) beantragen, wenn der Steuerzahler nicht genügend Steuern zu zahlen hat, um diese Steuergutschriften anzuwenden. Für die Anwendung des genannten Mechanismus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und es sollte Beratung eingeholt werden.
Attraktive Steuerregelungen für im Ausland tätige Mitarbeiter:
Die portugiesische Regelung für nicht gewöhnlich ansässige Personen (NHR) wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben und durch die Steuerförderung für wissenschaftliche Forschung und Innovation (IFICI) ersetzt. Für bestimmte Personen, die bereits Anspruch auf die frühere NHR-Regelung hatten oder diesen Anspruch erworben haben, gelten weiterhin Übergangsregelungen. IFICI gewährt spezifische Steuervergünstigungen für berechtigte neue portugiesische Steueransässige, die förderfähige Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Innovation und anderen förderfähigen Bereichen ausüben.
Holdinggesellschaft:
Die portugiesische Steuergesetzgebung macht das Land zu einem sehr attraktiven Ort für die Gründung einer Holdinggesellschaft:
• Die wichtigsten Steuervorteile einer portugiesischen Holdinggesellschaft (oder einer informellen Holdinggesellschaft) bestehen in einer 100-prozentigen Befreiung von Kapitalerträgen aus der Veräußerung von Anteilen (Mindestbeteiligung von 10 % und ununterbrochener Besitz über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten)
• eine 100-prozentige Befreiung für Dividenden, die an portugiesische Unternehmen mit Sitz oder tatsächlicher Geschäftsleitung auf portugiesischem Staatsgebiet ausgeschüttet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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