Deutschland Mehrwertsteuer-Leitfaden
Sonja Alvermann
Deutschland-Umsatzsteuerspezialist
- Wie wird die Steuer genannt?
- Was ist die Steuerbehörde?
- Um welche Art von Steuer handelt es sich?
- Wofür ist sie fällig?
- Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze?
- Wie sieht eine Mehrwertsteuernummer aus?
- Gibt es eine Registrierungsgrenze?
- Wann muss sich eine nicht niedergelassene Einrichtung registrieren lassen?
- Wann gilt Deutschland als Ort der Leistungserbringung?
- Besondere Regeln
- Braucht eine nicht gegründete Einrichtung einen Steuervertreter?
- Wie oft muss die Mehrwertsteuererklärung abgegeben werden?
- Werden bei verspäteter Anmeldung Strafen verhängt?
- Werden unter anderen Umständen Sanktionen verhängt?
- Kann die von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen entrichtete Mehrwertsteuer erstattet werden?
- Kann die Mehrwertsteuer abgezogen werden?
- Muss ich eine Rechnung ausstellen?
- Andere
Wie wird die Steuer genannt?
„Umsatzsteuer“ (Abkürzung: USt), inoffiziell auch „Mehrwertsteuer“ (Abkürzung: „MwSt“)
Was ist die Steuerbehörde?
Finanzamt (zuständiges Finanzamt)
Um welche Art von Steuer handelt es sich?
Umsatzsteuer auf Lieferungen von Waren und Dienstleistungen: Unternehmen können die auf ihre Einkäufe entrichtete Umsatzsteuer in der Regel zurückfordern.
Wofür ist sie fällig?
Die deutsche Umsatzsteuer ist auf alle nicht steuerbefreiten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen zu entrichten, die als in Deutschland erbracht gelten.
Wie hoch sind die Mehrwertsteuersätze?
Der derzeitige Regelsteuersatz beträgt 19 %, der derzeitige ermäßigte Steuersatz beträgt 7 %.
Wie sieht eine Mehrwertsteuernummer aus?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Umsätze beginnt mit „DE“, gefolgt von 9 Ziffern (DE123456789).
Darüber hinaus verfügen deutsche Umsatzsteuerpflichtige über eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die als Referenz für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung und die Zahlung der Umsatzsteuer dient. Das Format variiert geringfügig zwischen den Bundesländern, sieht jedoch in etwa wie folgt aus: 99 / 999 / 99999 (Code für das zuständige Finanzamt, gefolgt von einem Code für die zuständige Abteilung und abschließend einer Nummer zur Identifizierung des Steuerpflichtigen).
Gibt es eine Registrierungsgrenze?
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 können Unternehmen in der EU von der Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen profitieren, sofern ihr Umsatz in der EU im vorangegangenen und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht übersteigt.
Wann muss sich eine nicht niedergelassene Einrichtung registrieren lassen?
Ein nicht ansässiges Unternehmen muss sich in den folgenden Fällen für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen:
- Das Unternehmen erzielt Umsätze mit Waren, deren Lieferung als in Deutschland erfolgt gilt (z. B. Waren, die aus einem in Deutschland gelegenen Lager versandt werden)
- Das Unternehmen hat Lieferungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens erworben, die als in Deutschland erbracht gelten (z. B. Bauleistungen, die an ein nicht in Deutschland ansässiges Bauunternehmen erbracht werden)
- Das Unternehmen hat Waren erworben, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Lieferung nach Deutschland versandt wurden, und die Vereinfachung für Dreiecksgeschäfte findet keine Anwendung.
Das Unternehmen verkauft Eintrittskarten für eine Veranstaltung in Deutschland (z. B. einen Kongress oder ein Seminar).
Wann gilt Deutschland als Ort der Leistungserbringung?
Die Vorschriften zum Ort der Leistungserbringung sind recht komplex. Als allgemeine Orientierungshilfe
- Waren gelten als in Deutschland geliefert, wenn sie von einem Ort in Deutschland versandt werden
- Dienstleistungen, die für einen Geschäftskunden erbracht werden, gelten in der Regel als dort erbracht, wo der Kunde ansässig ist (= seinen Geschäftssitz hat)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken gelten als an dem Ort erbracht, an dem sich das Grundstück befindet
Sonstige Dienstleistungen werden in der Regel dort erbracht, wo der Dienstleister seinen Geschäftssitz hat.
Besondere Regeln
Es gibt verschiedene Regelungen zur Umkehrung der Mehrwertsteuerpflicht, darunter Regelungen zur Umkehrung der Mehrwertsteuerpflicht für
- Bauleistungen sowie für
- Reinigungsdienstleistungen für Gebäude.
Darüber hinaus gibt es mehrere Sonderregelungen, die auch in anderen EU-Mitgliedstaaten gelten, wie beispielsweise das OSS-Verfahren und Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen.
Braucht eine nicht gegründete Einrichtung einen Steuervertreter?
Nein, in den meisten Fällen ist ein Steuervertreter nicht zwingend erforderlich.
Wie oft muss die Mehrwertsteuererklärung abgegeben werden?
Die reguläre Abgabehäufigkeit beträgt vierteljährlich; je nach Höhe der geschuldeten Umsatzsteuer kann der Steuerpflichtige aufgefordert werden, monatliche Umsatzsteuererklärungen einzureichen.
Ist die Umsatzsteuerverbindlichkeit sehr gering, kann der Steuerpflichtige von der Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuererklärungen befreit werden.
Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige stets für jedes Kalenderjahr eine jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen.
Werden bei verspäteter Anmeldung Strafen verhängt?
In der Regel nicht. Die Steuerbehörden können jedoch beschließen, zu untersuchen, ob es sich hierbei um einen Fall von Mehrwertsteuerbetrug oder um eine fahrlässige Unterzahlung der Mehrwertsteuer handelt, was Straftaten darstellen.
Werden unter anderen Umständen Sanktionen verhängt?
Bei verspäteter Einreichung von Steuererklärungen sowie bei verspäteter Zahlung fälliger Steuern werden Strafen verhängt.
Kann die von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen entrichtete Mehrwertsteuer erstattet werden?
Unternehmen aus der EU sowie Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in Ländern, mit denen ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht, können die in Deutschland angefallene Mehrwertsteuer zurückerhalten, indem sie beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) einen grenzüberschreitenden Erstattungsantrag stellen.
Kann die Mehrwertsteuer abgezogen werden?
Die Mehrwertsteuer kann unter denselben Bedingungen abgezogen werden, die für inländische Unternehmen gelten (ordnungsgemäße Rechnung, Erwerb im Zusammenhang mit einer nicht steuerbefreiten Lieferung usw.)
Muss ich eine Rechnung ausstellen?
Die deutschen Steuergesetze sehen vor, dass der Lieferant eine Rechnung für Lieferungen ausstellen muss, die als in Deutschland erbracht gelten, wenn:
- Der Kunde ist ein Unternehmen und hat die Ware für sein Unternehmen erworben.
- Der Kunde ist zwar kein Unternehmen, aber eine juristische Person.
Die Leistung betrifft Bauarbeiten oder sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken
Andere
Fälschlicherweise in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer kann nicht zurückgefordert werden, selbst wenn die Mehrwertsteuer vom Lieferanten ordnungsgemäß gemeldet und abgeführt wurde.
Fehlerhafte Rechnungen können in der Regel vom Lieferanten korrigiert werden.
Die deutsche Vorsteuer ist nur dann erstattungsfähig, wenn die Rechnung des Lieferanten alle Pflichtangaben enthält, die für eine „ordnungsgemäße“ Umsatzsteuerrechnung gemäß den deutschen Umsatzsteuergesetzen erforderlich sind:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Lieferanten/Anbieters
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kunden
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des Lieferanten/Verkäufers = auf Deutsch: „USt-IdNr.“, „Steuernummer“
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren oder B2B-Dienstleistungen an einen EU-Kunden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten/Anbieters
- Datum der Rechnungsstellung
- Fortlaufende und eindeutige Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Waren bzw. Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen
- Zeitpunkt der Lieferung von Waren/Erbringung von Dienstleistungen (Steuerzeitpunkt) = auf Deutsch: „Lieferdatum“/„Leistungsdatum“
- Netto-Gegenwert vor Mehrwertsteuer (sofern unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und/oder Mehrwertsteuerbefreiungen gelten, aufgeschlüsselt nach Mehrwertsteuersätzen bzw. Befreiungen)
- Geltender Mehrwertsteuersatz
- Mehrwertsteuerbetrag oder, im Falle einer Mehrwertsteuerbefreiung, die Angabe der geltenden Mehrwertsteuerbefreiung
Hinweis: Für bestimmte Fälle (Selbstfakturierung, Reverse-Charge-Verfahren usw.) gelten zusätzliche Anforderungen.